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26.3244 · Motion · 2026-03-19

Justiz- und Polizeidepartement

Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, sich an der Umsetzung von Projekten für sogenannte «Return Hubs» zu beteiligen. Er schafft die dafür notwendigen rechtlichen und operativen Voraussetzungen, damit sich die Schweiz an solchen Rückkehrzentren beteiligen kann.

Begründung

Das Funktionieren eines Migrationssystems beruht auf effizienten Asyl- und Rückführungsverfahren. Im Rahmen der aktuellen Neugestaltung des europäischen Migrationsmanagementsystems hat der Rat der Europäischen Union am 8. Dezember 2025 die neue Rückkehrverordnung vorbehältlich der Zustimmung durch das Europäische Parlament verabschiedet, die für die Schweiz eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands darstellt. Diese Verordnung sieht verschiedene Massnahmen zur Stärkung der Rückkehr vor, darunter die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, «Return Hubs» einzurichten. Abgewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber sollen künftig in Zentren ausserhalb Europas gebracht werden sollen, wo sie auf die Rückführung in ihr Herkunftsland warten.

Die Schweiz hat ein Interesse daran, eine mögliche Beteiligung an einer von einem oder mehreren europäischen Staaten lancierten Initiative zu prüfen. Insbesondere soll damit eine wirksame Lösung für die Rückführung von Personen gefunden werden, die kein Aufenthaltsrecht mehr in der Schweiz haben, um so das nationale Asylsystem und die Unterbringungskapazitäten zu entlasten.

Die Teilnahme an einem Return-Hub-Projekt würde eine international koordinierte, rechtlich abgestützte Rückführung abgewiesener Asylsuchender ermöglichen und könnte einen Beitrag dazu leisten, das nationale Asylsystem und die Unterbringungskapazitäten zu entlasten.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die von der Motionärin erwähnte EU-Rückkehr-Verordnung wird der Schweiz im Anschluss an die Verabschiedung als Schengen-Weiterentwicklung notifiziert, und die Schweiz hat anschliessend nach dem Schengen-Assoziierungsabkommen zwei Jahre Zeit, die notwendigen Anpassungen der Gesetzesbestimmungen im nationalen Recht vorzunehmen.Im Rahmen seines Berichts «Auslegeordnung zu Asylverfahren und zum Wegweisungsvollzug im Ausland» vom 15. April 2026 in Erfüllung des Postulats 23.4490 Caroni hat der Bundesrat eine Auslegeordnung zu Asylverfahren und zum Wegweisungsvollzug im Ausland vorgenommen. Konkret interessierte die Darlegung der aktuellen Ansätze insbesondere auf europäischer Ebene im Bereich Auslagerung von Asylverfahren und Wegweisungsvollzug in Drittstaaten sowie deren Kompatibilität mit nationalem und internationalem Recht. Anhand ausgewählter Beispiele wurde analysiert, ob und wie diese Ansätze durch die Schweiz umgesetzt werden könnten. Obwohl Verlagerungen von Asylverfahren und Wegweisungen in einen Drittstaat bei entsprechenden Gesetzesanpassungen rechtlich nicht unmöglich sind, wurden zahlreiche Hürden und Risiken identifiziert. Die bisherigen Externalisierungsvorhaben auf europäischer Ebene wurden bislang nicht umgesetzt oder waren nicht effizient. Aufgrund des Misserfolgs bisheriger Projekte, der Schwierigkeit, einen Partnerstaat zu finden, des ungewissen Kosten-Nutzen-Verhältnisses und der möglichen Abhängigkeit oder gar Erpressbarkeit von einem Drittstaat, verfolgt der Bundesrat vorerst weiterhin die Entwicklungen auf europäischer Ebene. Sollten sich konkrete Modelle und Vorhaben abzeichnen, die im Bereich Externalisierung unter Berücksichtigung sämtlicher rechtlicher Rahmenbedingungen umgesetzt werden können, wird der Bundesrat eine Beteiligung daran mit europäischen Partnern oder eine eigene Umsetzung prüfen.Im Postulatsbericht kommt der Bundesrat zudem zum Schluss, dass Externalisierungsansätze nationale Systeme bestenfalls ergänzen, jedoch nicht ersetzen können. Zentral für eine wirksame Migrationssteuerung sind effiziente nationale Asyl- und Rückkehrsysteme. Im Rahmen der im November 2025 verabschiedeten Asylstrategie 2027 haben sich die drei Staatsebenen deshalb auf konkrete Massnahmen geeinigt, um das Schweizer Asylsystem punktuell zu verbessern und weiterzuentwickeln. Dabei sollen die Asylverfahren weiter beschleunigt, die Pendenzen rascher abgebaut, das System schwankungstauglicher ausgerichtet und die Integration verbindlicher gefördert werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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