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Anstieg der Verwaltungskosten der Krankenkassen während der Coronapandemie. Erklärung?

26.3247 · Interpellation · 2026-03-19

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Die Verwaltungskosten der Krankenkassen sind nach einer moderaten Entwicklung zwischen 2010 und 2016 ab 2017 und insbesondere in der Coronapandemie wieder deutlich angestiegen. Tatsächlich stiegen die Verwaltungskosten während der Pandemie überproportional. Der Anstieg von 2018 zu 2019 betrug 3 Prozent, von 2019 zu 2020 lag er bei 6 Prozent. Von 2020 zu 2021 sind die Verwaltungskosten um massive 8 Prozent gestiegen, danach verzeichneten sie einen leichten Rückgang um 2 Prozent. Seit 2023 liegt der Anstieg bei 3,1 Prozent pro Jahr.

1. Wie erklärt der Bundesrat den überproportionalen Anstieg der Verwaltungskosten der Krankenkassen zwischen 2020 und 2022, obwohl die Zahl der in Anspruch genommenen Leistungen im gleichen Zeitraum abnahm?

Ich danke dem Bundesrat für seine Antwort.

Stellungnahme des Bundesrates

Die absoluten Verwaltungskosten der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) haben sich wie folgt entwickelt: 2017 stiegen sie gegenüber dem Vorjahr um 6 %, 2018 gingen sie um 1 % zurück, während 2019 ein Anstieg um rund 3 % zu verzeichnen war. Es ist korrekt, dass die absoluten Verwaltungskosten in den Jahren 2020 und 2021 jeweils um 8 % zugenommen haben. 2022 kam es zu einem leichten Rückgang um 1 %, gefolgt von einer moderaten Steigerung von jeweils 1 % in 2023 und 2024.Die Betrachtung der absoluten Zahlen allein kann jedoch ein verzerrtes Bild vermitteln. Denn im genannten Zeitraum ist ebenfalls eine Zunahme der Leistungsfälle und der versicherten Personen zu beobachten, was sich direkt auf die Höhe der Verwaltungskosten auswirkt.In Relation zu den verdienten Prämien der OKP machten die Verwaltungskosten 4,8 % (2017), 4,5 % (2018), 4,6 % (2019), 4,9 % (2020), 5,3 % (2021), 5,2 % (2022), 4,9 % (2023) und 4,6 % (2024) aus. Das Verhältnis der Verwaltungskosten zu den Prämien hat also nach 2022 im Vergleich zu den beiden Vorjahren abgenommen. Gleiches gilt auch für die Verwaltungskosten pro versicherte Person. Diese haben sich seit 2022 stabilisiert und machen rund 193 Franken pro Jahr aus.Wie bereits in der Stellungnahme des Bundesrates auf die Interpellation 24.3623 Dobler «Verwaltungskosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung» ausgeführt, ist der Anstieg der Verwaltungskosten bis 2022 insbesondere auf Investitionen in IT-Systeme zurückzuführen. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass den Verwaltungskosten auch eine entsprechende Leistung gegenübersteht, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme auf die Interpellation 22.3998 Lohr «Digitalisierung und Kostendämpfung bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung» ausführt. So ist beispielsweise eine stärkere Rechnungs- bzw. Leistungskontrolle lohnenswert, wenn die dafür verwendeten Verwaltungskosten zu grösseren Einsparungen bei den Leistungskosten führen und damit die Kosten der OKP insgesamt gesenkt werden können.