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26.3248 · Interpellation · 2026-03-19

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Tabakpräventionsfonds (TPF) hat seit 2021 rund vier Millionen Franken in die Neugestaltung der Rauchstopp-Plattform «stopsmoking.ch» investiert. Dennoch sind Reichweite und Nutzung deutlich zurückgegangen: Gemäss einem Bericht der Zeitung 24 heures vom 28.11.2025 verzeichnet die Plattform heute nur noch rund 150’000 Seitenaufrufe pro Jahr. 2024 wurden über die Website lediglich etwa 3’600 Coachings durchgeführt. Bei jährlichen Betriebskosten von rund 1,5 Millionen Franken entspricht dies über 400 Franken pro Beratung. Zudem ist unklar, wie viele Nutzerinnen und Nutzer dank der Beratung tatsächlich dauerhaft mit dem Rauchen aufhören.

Der TPF verfügt jährlich über rund 12 Millionen Franken aus Abgaben auf Tabakprodukten für Präventionsmassnahmen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die eingesetzten Mittel im Bereich der digitalen Rauchstopp-Angebote wirksam, effizient und zielgerichtet verwendet werden, zumal inzwischen zahlreiche gut genutzte private Apps existieren.

Begründung

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Wirksamkeit und Reichweite der heutigen Plattform "stop.smoking.ch" im Vergleich zur früheren Version?

2. Wie hoch sind nach Kenntnis des Bundesrates die aktuellen Kosten pro tatsächlich durchgeführtem Coaching, und wie stellt er sicher, dass die eingesetzten öffentlichen Mittel dem gesetzlichen Auftrag der Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit entsprechen?

3. Gäbe es Alternativen für die strategische Leitung der Rauchstopp-Plattform durch den Auftraggeber TPF, beispielsweise eine Rückführung zu fachlich spezialisierten Stellen?

4. Welche konkreten Massnahmen trifft der Bundesrat, damit die Mittel des TPF gemäss den Grundsätzen von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit eingesetzt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die völlig neu gestaltete nationale Plattform «stopsmoking.ch» wurde Anfang Januar 2025 online geschaltet. Ihr Inhalt ist umfassender als bei der Vorversion. Sie bietet allgemeine Informationen zu den Risiken des Tabak- und Nikotinkonsums, Hilfe beim Rauchstopp sowie einen Bereich für Fachpersonen. Zudem entspricht sie den neuen technischen und regulatorischen Anforderungen, insbesondere den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG; SR 235.1) und des Informationssicherheitsgesetzes (ISG; SR 128), was zu den Entwicklungskosten beigetragen hat. Die aktuellen Besucherzahlen sind tiefer als in den Vorjahren. Angesichts der kürzlich erfolgten Neugestaltung der Website und der laufenden Massnahmen zur Verbesserung ihrer Sichtbarkeit im Internet ist es jedoch für eine Bilanz noch zu früh. 2. Der Bundesrat misst einem wirksamen, zweckmässigen und wirtschaftlichen Einsatz der begrenzten Mittel für die Prävention grosse Bedeutung bei. Die Bereitstellung von Hilfsmitteln zur Raucherentwöhnung gehört zu den wirksamsten und kosteneffizientesten Präventionsmassnahmen. Die Plattform «stopsmoking.ch» leitet interessierte Nutzerinnen und Nutzer zu verschiedenen Hilfsangeboten für den Rauchstopp weiter, sodass sie die am besten auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Methode auswählen können. Dazu gehören Online-, Telefon- oder Videoberatungen. Die Beratungskosten belaufen sich auf rund 500 Franken pro durchgeführtes Coaching. Derzeit läuft eine Evaluation, die Aufschluss über die Wirksamkeit geben wird. 3. Gemäss Artikel 16 Absatz 2 der Tabakprodukteverordnung (TabPV; SR 818.321) ist der Tabakpräventionsfonds (TPF) für die Einrichtung eines Dienstes zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung zuständig. Die operative Betreuung der Plattform «stopsmoking.ch» und der darin enthaltenen Angebote wird jedoch verschiedenen Fachstellen übertragen, insbesondere Infodrog und der Krebsliga. Diese Aufteilung trägt dazu bei, die Kohärenz der verschiedenen vom TPF unterstützten Projekte sowie deren Ausrichtung auf die Ziele der Nationalen Strategien Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten, auf denen wiederum die Strategie 2025–2028 des TPF beruht, sicherzustellen. Zudem kann so die Expertise und Erfahrung der verschiedenen Partner, die an der Betreuung der Plattform und ihrer Inhalte beteiligt sind, genutzt werden. Besonders hilfreich sind dabei die Erfahrungen, die Infodrog im Rahmen von SafeZone, der Online-Beratungsplattform zu Suchtfragen, gesammelt hat. 4. Gemäss Artikel 25 der Verordnung über den Tabakpräventionsfonds (TPFV; SR 641.316) beaufsichtigt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) den TPF. In dieser Funktion richtet das Departement ein besonderes Augenmerk auf die wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche Nutzung der Mittel. Auch die Eidgenössische Finanzkontrolle prüft jährlich den effektiven Einsatz der Mittel des TPF (Artikel 26 TPFV).