26.3249 · Motion · 2026-03-19
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, auf Gesetzesebene Massnahmen zur Reduzierung systemischer Risiken, speziell für Kinder und Jugendliche durch grosse digitale Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen, einzuführen.
Namentlich sollen Anbieter/-innen von grossen digitalen Kommunikations-plattformen und Suchmaschinen verpflichtet werden, regelmässig zu analysieren, inwiefern ihre Produkte und Technologien gesellschaftliche Risiken speziell für Kinder und Jugendliche verstärken. Dabei geht es z. B. um die Verbreitung illegaler oder gefährdender Inhalte oder negative Auswirkungen auf Minderjährige. In der Folge sollen gezielte Massnahmen zur Risikominimierung umgesetzt werden.
Des Weiteren soll auf personenbezogenen Daten basierende Werbung verboten werden, wenn Anbieter/-innen hinreichend Gewissheit haben, dass die betreffende Nutzerin oder der betreffende Nutzer minderjährig ist.
Für Minderjährige sollen Empfehlungssysteme, welche auf Profiling und Interaktions- und Aufmerksamkeitsmaximierung basieren (algorithmenbasiert), verboten werden.
Der Bundesrat soll Massnahmen ergreifen, damit analoge Schutzmechanismen und Sorgfaltspflichten auch bei generativen KI-Anwendungen für Minderjährige bestehen.
Begründung
Kinder und Jugendliche sind den grossen Social-Media-Plattformen und ihren Algorithmen schutzlos ausgeliefert. Handy- und Social-Media-Verbote werden breit diskutiert.
Mit dieser Motion sollen aber nicht Plattformen oder Handys verboten werden, sondern schädliche Mechanismen eingeschränkt und so ein wirksamer Jugendschutz gewährleistet werden. Nebst Social-Media-Algorithmen beeinflussen auch andere KI-Anwendungen Kinder und Jugendliche, wie beispielsweise KI-Bild- und Videogeneratoren, KI-Chatbots und AI Companions, die häufig auch auf Online-Plattformen eingebaut werden. Das Problem ist nicht der Zugang, sondern die Produktkonzeption der digitalen Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen. Die eingesetzten Algorithmen erzeugen nachweislich Suchtverhalten und informationelle Filterblasen.
Der Bundesrat plant ein Bundesgesetz zur Regulierung von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen. Gemäss den ersten Rückmeldungen sind aber die Jugendschutzvorschriften ungenügend. Das geplante Gesetz würde eine wichtige Gelegenheit bieten, den Schutz von Individuen und Gruppen in vulnerablen und sensitiven Situationen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zu stärken.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Im Rahmen der am 16. Februar 2026 beendeten Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG) wurde die Frage gestellt, ob und welche Jugendschutzmassnahmen in die Vorlage aufgenommen werden sollen. In Artikel 18 Absatz 2 VE-KomPG bereits vorgesehen ist die Vorgabe, dass Nutzerinnen und Nutzer wählen können, ob ihnen Inhalte anhand eines personalisierten oder nicht personalisierten Empfehlungssystems angezeigt werden sollen. Die Auswertung der Vernehmlassung ist derzeit noch im Gang. Der Bundesrat möchte dieser Auswertung grundsätzlich nicht vorgreifen und wird nach Kenntnisnahme der Ergebnisse aus der Vernehmlassung über das weitere Vorgehen entscheiden. Der Jugendschutz wird aber Teil der Vorlage sein. Zudem wird der Bundesrat im Bericht in Erfüllung der Postulate 24.4480 Vara «Psychische Gesundheit von Jugendlichen und Exposition gegenüber sozialen Netzwerken. Was wird unternommen?» und 24.4592 Graf «Kinder und Jugendliche vor schädlichem Konsum von sozialen Medien schützen» aufzeigen, wie sich die Nutzung sozialer Netzwerke auf die psychische Gesundheit von Jugendlichen auswirkt. Im Rahmen der Prüfarbeiten wird auch analysiert, inwiefern Altersschranken für soziale Netzwerke sowie weitere Massnahmen zum Schutz junger Menschen vor einer problematischen Nutzung sozialer Netzwerke sinnvoll sind. Bei dieser Ausgangslage ist ein Gesetzgebungsauftrag nicht angezeigt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.