Lexipedia

26.3250 · Motion · 2026-03-19

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

In Kommission des Ständerats

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, bei der WTO das Verfahren zur Senkung der Einfuhrkontingente für Wein um 50 Prozent sowie zur Erhöhung der Einfuhrzölle für Wein ausserhalb der Kontingente um mindestens 100 Prozent einzuleiten.

Begründung

Die Schweiz hat ihre Zollzugeständnisse für Wein im Rahmen der WTO im Jahr 1995 festgelegt. Dabei stützte sie sich auf den Durchschnitt der Einfuhren der Jahre 1986–1988. Diese für Rot- und Weisswein unterschiedlichen Zugeständnisse beliefen sich auf ein Zollkontingent von insgesamt 170 Millionen Liter. Im Jahr 2001 hat die Schweiz die Zollkontingente für Weisswein und Rotwein zu einem einzigen Kontingent von weiterhin 170 Millionen Litern zusammengefasst. Dieses Zollkontingent wurde nie vollständig ausgeschöpft. 2024 importierte die Schweiz fast 35 Millionen weniger, als das Kontingent vorsieht.

Während die Zollkontingente für die Einfuhr von Wein seit 1995 unverändert geblieben sind, ist der Weinkonsum in der Schweiz von und 290-300 Millionen Litern zu Beginn der 2000er-Jahre bis 2024 auf rund 218 Millionen Liter gesunken, was einem Rückgang von mehr als 25 Prozent entspricht. Allein zwischen 2023 und 2024 ging der Konsum um 7,9 Prozent bzw. um 18,6 Millionen Liter zurück. Überdies prognostiziert das Bundesamt für Landwirtschaft einen weiteren Rückgang des Weinkonsums in der Schweiz um 20-25 Prozent bis zum Jahr 2034.

Weniger konsumiert werden jetzt und auch künftig vor allem Schweizer Weine. So ging der Konsum von Schweizer Weinen zwischen Anfang der 2000er-Jahre und 2024 um 38 Prozent und somit um 50 Prozent mehr als der Gesamtkonsum zurück. Allein zwischen 2023 und 2024 war der Rückgang des Konsums von Schweizer Weinen mit 16 Prozent doppelt so hoch wie der allgemeine Rückgang des Weinkonsums.

Die Schweizer Weinproduktion deckt lediglich 30 Prozent des Inlandsverbrauchs deckt und die Qualität der Schweizer Weine nimmt seit Jahren stetig zu. Dass der Konsum dennoch zurückgeht, lässt sich im Wesentlichen darauf zurückführen, dass die Herkunftsländer der Weine (Italien, Frankreich, Spanien, Portugal) grosse Summen zur Förderung ihrer Weine in der Schweiz investieren und die Grossverteiler unseres Landes günstigere ausländische Weine zum Nachteil der lokalen Produzentinnen und Produzenten bevorzugen.

Um dieser Situation zu begegnen, hat der Bund verschiedene finanzielle Massnahmen beschlossen, andere stehen kurz vor der Verabschiedung: Fonds zur Förderung von Schweizer Weinen, Subventionen für die Rodung von Rebflächen, Aufteilung der Kontingente usw. Diese Massnahmen lösen jedoch das strukturelle Problem des Marktes nicht, nämlich die eklatante Diskrepanz zwischen den 1995 festgelegten Zollkontingenten und dem aktuellen sowie künftigen Weinkonsum in der Schweiz.

Daher ist es notwendig, die vor mehr als 30 Jahren vereinbarten Zollzugeständnisse gemäss dem von der WTO vorgesehenen Verfahren zur Dekonsolidierung von Zollkontingenten zu überprüfen. Dieses Verfahren ermöglicht es, die Kontingente rechtmässig zu verringern und die Zölle für Einfuhren ausserhalb des Kontingents zu erhöhen. Eine solche Massnahme trägt langfristig auch dazu bei, die negativen Auswirkungen der derzeitigen Rodungen zu vermeiden: zum einen ist das die beschleunigte Verdrängung von Schweizer Wein durch Importwein, zum anderen der Verlust von Arbeitsplätzen in der Wertschöpfungskette der Schweizer Weinproduktion und schliesslich – was besonders wichtig ist – der Verlust des Knowhows in den Weinbauberufen in der Schweiz.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Anwendung des von der WTO vorgesehenen Instruments zur Dekonsolidierung nichts Neues ist. Tatsächlich führt die Europäische Union derzeit eine solche Dekonsolidierung bei Stahlimporten durch. Der Vorschlag der Europäischen Kommission, der am 1. Juli 2026 in Kraft treten und die Anfang 2025 getroffenen vorläufigen Massnahmen ersetzen soll, sieht einerseits eine Senkung der Kontingente für zollfreien Einfuhren aus Drittländern, zu denen auch die Schweiz gehört, um 50 Prozent und andererseits eine Verdoppelung der Zölle für Einfuhren ausserhalb des Kontingents von 25 Prozent auf 50 Prozent vor. Diese Erhöhung, verbunden mit der Senkung des Kontingents, gefährdet übrigens die Schweizer Stahlexportindustrie. Zwischen 2022 und 2024 hat die Schweiz jährlich 607'000 Tonnen Stahl in die EU exportiert, was einem Wert von rund 963 Millionen Euro entspricht.

Derzeit geht es vor allem darum, die eigenen Produktionssektoren zu schützen und die Zollzugeständnisse zu überprüfen. Auch die Schweiz muss im Einklang mit den WTO-Regeln ihre sensiblen Produktionssektoren schützen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit schon öfters (Motionen Freysinger 12.3482, Hiltpold 12.3726 und Nicolet 19.4410) zu Vorschlägen zur Senkung des im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) festgelegten Zollkontingents für Wein geäussert. In seinen Stellungnahmen wies er wiederholt darauf hin, dass das Zollkontingent die Verpflichtung der Schweiz konkretisiert, die Einfuhr von jährlich 170 Millionen Liter Wein zu den Bedingungen zu garantieren, die vor dem Inkrafttreten der WTO-Abkommen im Jahr 1995 galten. Das Zollkontingent für Wein wurde im Einklang mit den im Rahmen der Uruguay-Runde erarbeiteten Regeln ausschliesslich auf der Grundlage der durchschnittlichen Einfuhren von Naturwein der Jahre 1986–1988 berechnet. Diese Verpflichtungen müssten neu verhandelt werden, um das Volumen des Zollkontingents zu senken und die Zollansätze ausserhalb des Kontingents zu erhöhen. Gemäss Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT, SR 0.632.21) müssten entsprechende Anpassungen der Verpflichtungen mit allen WTO-Mitgliedern verhandelt werden, deren Interesse als Hauptlieferant anerkannt ist. Es müsste eine Einigung erzielt werden, mit der die Zugeständnisse auf einem Stand gehalten werden, der insgesamt nicht weniger günstig ist als gemäss aktuellem Abkommen. Eine solche Einigung könnte Zugeständnisse in Form einer Senkung der Zollansätze oder einer Erhöhung der Zollkontingente für gewisse landwirtschaftliche Erzeugnisse (Milch, Früchte, Gemüse, Fleisch usw.) umfassen. Der Bundesrat war stets der Ansicht, dass es aufgrund der zu erwartenden Ausgleichsforderungen in Form zusätzlicher Zollkonzessionen weder im Interesse der Landwirtschaft noch der Wirtschaft insgesamt sei, Verhandlungen in der WTO über eine Senkung des Zollkontingents aufzunehmen. In der Stellungnahme zur Interpellation Feller 25.4140 teilte der Bundesrat allerdings mit, dass er einen entsprechenden Antrag sorgfältig prüfen würde, sollten sich die interessierten Kreise auf solche Ausgleichsmassnahmen einigen.Was die Massnahmen der Europäischen Union (EU) im Stahlbereich anbelangt, steht die Schweiz derzeit mit der EU im Kontakt und setzt sich für die Beibehaltung der Zugeständnisse auf einem Stand ein, der nicht weniger günstig ausfällt als die ursprüngliche Regelung.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Weineinfuhren. Für eine Dekonsolidierung der WTO-Kontingente | Lexipedia | Lexipedia