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26.3257 · Postulat · 2026-03-19

Finanzdepartement

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der die Wirksamkeit, Zielgenauigkeit und volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Bundessubventionen systematisch untersucht.

Der Bericht soll insbesondere:

  • eine Übersicht über die wichtigsten Subventionsbereiche und deren Zielsetzungen enthalten

  • prüfen, inwieweit diese Subventionen öffentliche Güter bereitstellen, Externalitäten internalisieren oder der Grundversorgung dienen

  • mögliche Wettbewerbsverzerrungen, Mitnahmeeffekte oder ineffiziente Anreize identifizieren oder sonstige volkswirtschaftlich schädliche Wirkungen evaluieren

  • Optionen für eine bessere Zielgenauigkeit oder eine Reduktion ineffizienter Subventionen aufzeigen

Begründung

Subventionen sind ein zentrales Instrument staatlicher Wirtschaftspolitik. Sie können sinnvoll sein, wenn Märkte versagen oder gesellschaftlich erwünschte Leistungen nicht ausreichend bereitgestellt werden.

In der ökonomischen Theorie gelten Subventionen insbesondere dann als gerechtfertigt, wenn sie:

  • öffentliche Güter ermöglichen

  • positive Externalitäten fördern

  • oder eine Grundversorgung sicherstellen.

Der aktuelle Subventionsreport des Luzerner Forschungsinstituts für Schweizer Wirtschaftspolitik IWP zeigt jedoch, dass viele Subventionen nicht eindeutig diesen Kriterien entsprechen. Ein Teil der Förderprogramme kann durchaus volkswirtschaftlich begründet werden – etwa im Bereich Bildung und Forschung oder bei Infrastrukturprojekten. Ein anderer Teil hingegen steht aus ökonomischer Sicht stärker in der Kritik, u.a. weil er:

  • Wettbewerbsverzerrungen erzeugt

  • ineffiziente Strukturen konserviert

  • oder erhebliche Mitnahmeeffekte verursacht.

Eine regelmässige und systematische Evaluation der Subventionspolitik ist dahingehend notwendig, indem sie klären könnte, welche Subventionen ihre Ziele erreichen, welche Programme ineffizient sind und wo Reformen oder Vereinfachungen möglich wären. Angesichts der grossen Bedeutung der Subventionen für den Bundeshaushalt – und im Kontext von Schuldenbremse und zukünftigen finanzpolitischen Herausforderungen – ist eine solche Evaluation ein wichtiger Beitrag zu einer nachhaltigen und effizienten Finanzpolitik.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat im Jahr 2024 im Kontext der strukturellen Haushaltsdefizite in den Finanzplanjahren eine umfassende Aufgaben- und Subventionsüberprüfung unter Leitung einer externen Expertengruppe veranlasst. Die Überprüfung mündete im Entlastungspaket 2027, das eben erst vom Parlament beschlossen wurde (BBl 2026 801). Eine erneute umfassende Überprüfung erachtet der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt nicht als zielführend, da kaum neue Erkenntnisse zu erwarten wären. Der Bundesrat teilt im Übrigen das Anliegen eines transparenten Ausweises der Bundessubventionen. So wird im Rahmen der Staatsrechnung auf der Website der Eidgenössischen Finanzverwaltung jährlich die Subventionsdatenbank publiziert. Diese weist für jeden Subventionskredit der Bundesrechnung u.a. dessen Zielsetzung aus.Mit der periodischen Subventionsüberprüfung werden die Subventionen einer vertieften Prüfung unterzogen. Dabei werden die Subventionen jedes Departements alle sechs Jahre überprüft. Gegenstand der Subventionsüberprüfung ist unter anderem die Frage des öffentlichen Interesses des Bundes an der Subvention. Zudem werden die Subventionen hinsichtlich potenzieller Risiken wie Mitnahmeeffekte oder Wettbewerbsverzerrungen beurteilt. In der Staatsrechnung und gegebenenfalls in den Botschaften zu mehrjährigen Finanzbeschlüssen oder zur Schaffung von Subventionsbestimmungen berichtet der Bundesrat über das Ergebnis der Überprüfung und weist allfälligen Handlungsbedarf aus. Die eidgenössische Finanzkontrolle hat den Nutzen der periodischen Subventionsüberprüfung 2025 geprüft und hat Empfehlungen hinsichtlich der Vollständigkeit und der zeitlichen Befristung abgegeben, die vom Bundesrat umgesetzt werden (EFK - 25526). Abgelehnt wurde einzig der Vorschlag einer neuerlichen extern unterstützten Subventionsüberprüfung. Eine umfassende Überprüfung aller Bundessubventionen und daraus abgeleitete Massnahmenpakete kann allenfalls in einigen Jahren wieder ins Auge gefasst werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.