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26.3263 · Interpellation · 2026-03-19

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  • Wie hoch ist der Anteil des Asylbereichs an der Zuwanderung und ist es realistisch, mit Massnahmen im Asylbereich die Wohnbevölkerung unter 10 Millionen halten zu können ?

  • Müssten Bundesrat und Parlament für die Zeit zwischen einer allfälligen Annahme der Initiative und 2050 auf alle familien- und geburtenfördernde Massnahmen verzichten, um den Geburtenüberschuss möglichst tief zu halten? Müsste einen möglichst negativer Geburtenüberschuss angepeilt werden?

  • Was hätte eine allfällige Annahme der Initiative für Auslandschweizer? Müssten die für sie geltende Familiennachzugregeln verschärft werden, um die Initiative umzusetzen? Können sie mit ihren Ehegatten ohne Schweizer Pass in die Schweiz weiterhin zurückkehren?

  • Was hätte eine allfällige Annahme der Initiative und Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens für Folgen für Auslandschweizer?

  • Was hätte eine Annahme der Initiative bei den aktuelle Drittstaatenkontingente zur Folge? Was wären die Konsequenzen für die Wirtschaft?

  • Müsste der Bundesrat in Umsetzung der Initiative alle Massnahmen für die Beschleunigung der Bautätigkeit im Wohnunsbau verzichten? Müsste er gar einen Baustopp verhängen,?

Begründung

Am 14 Juni kommt die sogenannte «Nachhaltigkeitsinitiative» zur Abstimmung. Überschreitet die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz definierte Grenzwert von 9.5 und dann 10 Millionen, so müssen gemäss Initiativttext Bundesrat und Parlament Massnahmen zur Einhaltung des maximalen Grenzwertes von 10 Millionen Einwohnern treffen. Die Obergrenze darf erst nach 2050 nach oben angepasst werden, um dem Geburtenüberschuss Rechnung zu tragen. Es stellt sich daher die Frage, welche Massnahmen in Frage kommen.

Stellungnahme des Bundesrates

Bei einer Annahme der Initiative wird der Bundesrat sämtliche mögliche Massnahmen in seiner Kompetenz prüfen. Diese müssen in einem Zusammenhang mit dem gesetzten Ziel der Initiative, die ständige Wohnbevölkerung auf maximal 10 Millionen bis 2050 zu begrenzen, stehen und verhältnismässig sein. Diese Prüfung kann im Rahmen der Beantwortung der vorliegenden Interpellation nicht vorweggenommen werden. 1. Rund acht Prozent aller ausländischen Personen, die zwischen 2014 und 2023 in die Schweiz eingewandert waren und Ende 2024 noch in der Schweiz lebten, sind als Asylsuchende gekommen, weitere sechs Prozent als Schutzsuchende aus der Ukraine. Die Einwanderung aus dem Asylbereich macht somit gegenüber der Arbeitskräftezuwanderung und dem Familiennachzug einen kleinen Anteil aus. Gestützt auf das aktuelle Referenzszenario zur Bevölkerungsentwicklung des Bundesamts für Statistik (BFS) ist anzunehmen, dass die 10-Millionen Grenze auch ohne Einwanderung im Asylbereich überschritten wird. 2. Die Zahl der Geburten beeinflusst das Bevölkerungswachstum und damit indirekt auch das gemäss Initiative zulässige Ausmass der Zuwanderung. Der Bund und die Kantone sind aber bei einer Annahme der Initiative nicht verpflichtet, Massnahmen zur Senkung der Geburtenzahl zu erlassen. 3. Nach Überschreiten der 9,5-Millionen-Grenze verlangt die Initiative Massnahmen beim Familiennachzug. Darunter fällt grundsätzlich auch der Familiennachzug zu Schweizerinnen und Schweizern. Dabei wären auch die besonderen Bestimmungen gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK; SR 0.101) zu berücksichtigen. Zudem ist festzuhalten, dass Schweizerinnen und Schweizer gestützt auf die durch die Bundesverfassung gewährte Niederlassungsfreiheit stets das Recht haben, in die Schweiz zurückzukehren und sich dort niederzulassen. Der Familiennachzug zu Schweizerinnen und Schweizern beträgt jährlich rund 7000 Personen. 4. Da das Freizügigkeitsabkommen (FZA; SR 0.142.112.681) in beide Richtungen gilt, hätte dessen Wegfall auch Auswirkungen auf die gegen eine halbe Million in der EU lebenden Schweizerinnen und Schweizer und ihre Familien. Ein unbürokratischer Aufenthaltsstatus ohne Kontingente, wie ihn das FZA ermöglicht, wäre wohl nicht mehr möglich. 5. Eine Reduktion der Drittstaatenkontingente wäre einerseits eine der am einfachsten umsetzbaren Massnahmen, da dies in der Kompetenz des Bundesrates liegt. Könnte die Schweiz andererseits nicht auf die benötigten Fachkräfte zurückgreifen, die im Inland und in EU/EFTA-Staaten fehlen, würde dies die Besetzung von Schlüsselpositionen in Schweizer Unternehmen erschweren und damit den Wirtschaftsstandort Schweiz schwächen. 6. Der Bund fördert preisgünstigen Wohnraum und investiert in eine leistungsfähige Infrastruktur. Die Beschleunigung von Planungs- und Bewilligungsverfahren sowie Massnahmen zugunsten eines ausreichenden und vor allem preisgünstigen Wohnungsangebots bleiben auch im Fall einer Annahme der Initiative wichtig. Dies gilt auch für die Begleitmassnahmen, die der Bundesrat am 29. Januar 2025 u.a. im Wohnungswesen beschlossen hat. Wer baut, braucht aber auch Arbeitskräfte, und diese kommen sehr oft aus dem Ausland. Eine Umsetzung der Initiative könnte daher im Baugewerbe zu Engpässen und Verzögerungen führen.