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26.3264 · Interpellation · 2026-03-19

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat im September 2025 die Stossrichtung der nationalen Klimapolitik nach 2030 entschieden. Diese wird auch Auswirkungen auf den Schweizer Arbeitsmarkt haben. In Zukunft braucht es z.B. mehr Fachkräfte, die Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen installieren können. Der Bericht zum Postulat 19.3562 aus dem Jahr 2023 zeigt die zu erwartenden Beschäftigungseffekte im Bau- und Energiesektor bis 2050 auf. Die Effekte der Anpassung an den Klimawandel sind dort jedoch nicht enthalten, weder die neu geschaffenen Jobs (z.B. durch Infrastrukturprojekte) noch die verlorenen Arbeitsplätze (z.B. in Wintertourismusregionen).

In seiner Antwort auf die Interpellation 25.4877 schreibt der Bundesrat, dass die Dekarbonisierung sozialverträglich ausgestaltet werden solle, und der Übergang wirtschaftlich tragbar sein müsse. Der Bundesrat erwähnt jedoch nicht, welche konkreten Folgen der Übergang für den Schweizer Arbeitsmarkt haben wird und wie er diese abzufedern gedenkt.

Ich bitte den Bundesrat deshalb, mit Bezug auf die nationale Klimapolitik nach 2030, deren Stossrichtung er im September 2025 verabschiedet hat, folgende Fragen zu beantworten:

1. In welchen Branchen (über Bau- und Energiesektor hinaus) gehen Arbeitsplätze verloren bzw. werden neue Arbeitsplätze geschaffen?

2. Inwiefern sind diese Effekte regional und für verschiedene Bevölkerungsgruppen (z.B. nach Geschlecht, Alter) unterschiedlich?

3. Welche Möglichkeiten hat der Bund, Arbeitnehmende, deren Arbeitsplätze verloren gehen, in dieser Transition zu unterstützen?

4. Welche Möglichkeiten hat der Bund, im Rahmen der nationalen Fachkräftepolitik sicherzustellen, dass die für die Transition nötigen Fachkräfte rechtzeitig für die Erreichung der Schweizer Klimaziele bereitstehen?

5. Welche der bestehenden Instrumente (z.B. Förderung der Grundkompetenzen, Berufsabschluss für Erwachsene, Stipendien und Darlehen, Ausbildungszuschüsse, Bildungsmassnahmen sowie andere Instrumente im Rahmen der Arbeitslosenversicherung) sind für die Unterstützung dieser Transition auf dem Arbeitsmarkt geeignet?

6. Welche Leistungsansprüche an die Arbeitslosenversicherung könnten potenziell entstehen?

7. Wo ist die Rolle der Unternehmen und der Sozialpartnerschaft zu verorten?

Stellungnahme des Bundesrates

1 und 2: Das Bundesamt für Umwelt und das Staatssekretariat für Wirtschaft untersuchen die Auswirkungen der Einführung eines Emissionshandelssystems (EHS 2) in einer vertieften Regulierungsfolgeabschätzung. Die Resultate werden in die Vernehmlassungsvorlage zur Klimapolitik post 2030 einfliessen. Im Rahmen der Energieperspektiven 2050+ hat das Beratungsbüro Ecoplan 2022 die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Umbaus des Energiesystems im Einklang mit dem Netto-Null-Ziel bis 2050 gerechnet. Gemäss der Studie fallen die Beschäftigungseffekte für die Schweiz gesamthaft eher gering aus. So liegt die Beschäftigung 2050 im Hauptszenario, das auf Netto-Null Emissionen ausgerichtet ist, um 0,1 Prozent über dem Beschäftigungsniveau des Referenzszenario «Weiter-wie-Bisher» (WWB), in Vorjahren liegt sie leicht darunter. Zulegen können der Bausektor und vor allem der Energiesektor. In den treibhausgas- und energieintensiven Sektoren liegt die Beschäftigung hingegen unter derjenigen im WWB-Szenario. Auf Grund des kleinen Ausmasses, der regional ausgewogenen Verteilung der betroffenen Branchen sowie unterschiedlicher betroffener Berufe rechnet der Bundesrat nicht mit einer Akzentuierung regionaler oder sozialer Ungleichheiten.3-6: Es erfolgt eine kontinuierliche Anpassung der Qualifikationen und Kompetenzen der Arbeitskräfte an die neuen Bedürfnisse der Wirtschaft. Der Bund arbeitet eng mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt zusammen, um die beruflichen Grundbildungen und die Abschlüsse der höheren Berufsbildung regelmässig an die Entwicklungen anzupassen. Auch fördert der Bund den Berufsabschluss für Erwachsene sowie Grundkompetenzen Erwachsener. Zudem stärkt der Bund im Rahmen der Fachkräftepolitik auch das Beratungs- und Weiterbildungsangebot für Erwachsene. Im Falle von Arbeitslosigkeit setzt die Arbeitslosenversicherung (ALV) für Stellensuchende, die hinsichtlich der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt eine erschwerte Vermittelbarkeit aufweisen, Aus- und Weiterbildungen ein. Gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag unterstützt die ALV vorrangig kurze, berufsorientierte Weiterbildungen, die es den Stellensuchenden ermöglichen, sich flexibel an neue Anforderungen anzupassen, ohne längere Zeit vom Arbeitsmarkt fernzubleiben. Vollständige formale Ausbildungen können bei Bedarf über Ausbildungszuschüsse finanziert werden.7: Unternehmen spielen eine zentrale Rolle, indem sie die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden fördern und deren Kompetenzen an neue Entwicklungen anpassen. Die Sozialpartner gestalten diese Prozesse durch die Aushandlung von Arbeitsbedingungen und die Gestaltung von Aus- und Weiterbildungsmassnahmen mit.