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Patientenbedürfnisse berücksichtigen und Kosten sparen. Potenziale von Heimtherapien (Behandlung zuhause) nutzen

26.3285 · Motion · 2026-03-19

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt auf Basis einer Analyse einen Gesetzesentwurf zu unterbreiten, um Effizienz- und Einsparpotentiale bei Heimtherapien (Behandlung zu Hause) gegenüber Behandlungen im Spital oder in der Arztpraxis verabreichten Medikamenten zu erreichen. Damit sollen systemische Fehlanreize vermindert und Patientenbedürfnisse stärker berücksichtigt werden.

Die Effizienz- und Einsparpotentiale sollen sich auf kostenintensive Behandlungsgebiete wie Onkologie, Neurologie, Rheumatologie und Immunologie sowie auf patentgeschützte Medikamente mit sehr ähnlichem Wirksamkeits- und Sicherheitsprofil konzentrieren und eine ganzheitliche Beurteilung der Systemeffizienz von Heimtherapien erreichen.

Begründung

Eine Studie des Forschungsinstituts Polynomics (2025) zeigt, dass allein bei einem Medikament im Bereich Multiple Sklerose (MS) jährlich 16 Mio. Franken eingespart werden könnten, wenn Patienten, welche dies wünschen, ihre Therapie zu Hause anwenden könnten. Auch werden im Ausland Therapien zu Hause für MS häufiger eingesetzt als in der Schweiz. Dies scheint kein Einzelfall zu sein.

In seiner Stellungnahme zur Interpellation 25.4286 anerkennt der Bundesrat, dass in einzelnen Fällen potenziell signifikante Einsparpotenziale bestehen könnten. Gleichzeitig werden am «Runden Tisch» von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider mit grossem Aufwand Massnahmen diskutiert, um jährlich rund 300 Mio. Franken einzusparen. Heimtherapien könnten diese Bestrebungen unterstützen und gleichzeitig den Bedürfnissen der Patienten besser Rechnung tragen.

Eine systematische Analyse zwischen Heimtherapie und Spital-/Praxisverabreichung liegt nicht vor. Gerade bei teuren Medikamenten könnte eine Förderung von Heimtherapien positive Auswirkungen auf die Patientenzufriedenheit und die Gesundheitskosten haben. Darum muss dies genau untersucht werden. Wo Fehlanreize bestehen, sollen wirksame Gegenmassnahmen eingeleitet werden – insbesondere dann, wenn sie die Bedürfnisse der Patienten missachten.

Angesichts geopolitischer Unsicherheiten sowie umfangreicher Kostendämpfungsmassnahmen im Arzneimittelbereich ist es wichtig, Effizienzpotenziale dort zu prüfen, wo systemische Fehlanreize bestehen – insbesondere dann, wenn Patientenbedürfnisse in der Versorgungspraxis nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion, dass Fehlanreize beseitigt werden sollen und Patientenbedürfnisse durch den Einsatz geeigneter Therapieformen berücksichtigt werden sollen. Er sieht das mögliche Einsparpotenzial durch Förderung der Heimtherapien aufgrund der Möglichkeit der Selbstapplikation. Dies gilt insbesondere für Arzneimittel mit vergleichbarem Wirksamkeits- und Sicherheitsprofil, die sich nur in der Applikationsform unterscheiden. Aus Patientensicht bringt die Arzneimittelapplikation zu Hause viele Vorteile mit sich, wie beispielsweise erhöhte Flexibilität, weniger Arztbesuche und potenziell tiefere Gesundheitsausgaben. Gleichzeitig erfordern diese erhöhte Anforderungen an den Patienten/die Patientin wie etwa die korrekte Selbstapplikation, die Einhaltung der Kühlkette und sachgerechte Handhabung von Hilfsmitteln. Zudem muss Verbrauchsmaterial bereitgestellt werden und die Entsorgung muss sachgerecht durchgeführt werden. Die Ursachen dafür, weshalb nicht stets Heimtherapie bevorzugt wird, können vielfältig sein. Unter anderem können patientenindividuelle Gegebenheiten gegen eine Heimtherapie sprechen, geeignete Applikationsformen stehen oft mangels Angebot und Zulassung nicht oder erst nach einer gewissen Zeit zur Verfügung oder auch falsche finanzielle Anreize könnten die Wahl der Therapie beeinflussen. Der Bundesrat anerkennt, dass eine Analyse der bestehenden Situation sinnvoll ist, um die Ursachen, das Ausmass der Herausforderung sowie das mögliche Einsparpotenzial darzulegen. Darum wird das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einem Kurzbericht abklären, welche Massnahmen zur Förderung von Heimtherapien bereits gestützt auf die bestehenden gesetzlichen Grundlagen möglich wären und ob darüber hinaus zusätzlicher Regelungsbedarf besteht. Daraus liesse sich gegebenenfalls ein möglicher Handlungsbedarf ableiten. Dieser muss jedoch nicht zwingend zu gesetzlichen Anpassungen führen. Die Forderung der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs erachtet der Bundesrat deshalb als verfrüht.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.