Frankenstärke und SNB-Politik. Folgen für die Schweizer Industrie und Massnahmen des Bundesrates
26.3289 · Interpellation · 2026-03-19
Finanzdepartement
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Schweizer Franken befindet sich seit Monaten in einem Aufwertungstrend. Der EUR/CHF-Kurs fiel im ersten Quartal 2026 auf unter 0.91 und nähert sich der psychologisch bedeutsamen Marke von 0.90; in den letzten 12 Monaten verlor der Euro gegenüber dem Franken um rund 5 Prozent zu. Gegenüber dem US-Dollar, der im April 2025 durch US-Zollankündigungen unter Druck geriet, blieb eine nachhaltige Erholung aus.
Die Entwicklung belastet die Schweizer Industrie zusätzlich: Die Wachstumsaussichten für 2026 wurden von der SNB auf knapp 1 Prozent gesenkt, die Nachfrage aus dem Euroraum bleibt schwach. Besonders betroffen sind laut SNB die Maschinen- und Uhrenindustrie sowie andere exportorientierte Branchen.
Die SNB senkte seit März 2024 den Leitzins in sechs Schritten von 1.75 Prozent auf 0.0 Prozent und hält ihn seit Dezember 2025 dort. Per 19. März 2026 liegt er weiterhin bei 0.0 Prozent, der SARON bei -0.05 Prozent. Zudem intervenierte sie im zweiten Quartal 2025 mit rund 5 Milliarden Franken am Devisenmarkt.
Trotzdem bleibt der Aufwertungsdruck bestehen, da der Franken als sicherer Hafen gilt, etwa im Kontext geopolitischer Spannungen. Gleichzeitig begrenzen Rücksichten gegenüber den USA den Handlungsspielraum. Für die Industrie bedeutet dies sinkende Wettbewerbsfähigkeit und wachsenden Druck auf Produktionsstandorte, weshalb zusätzliche wirtschaftspolitische Massnahmen diskutiert werden.
Welche Sektoren sind besonders gefährdet, und liegen dem Bundesrat aktuelle Zahlen zu Produktionsverlagerungen, Entlassungen oder Standortschliessungen vor, die mit der Frankenstärke zusammenhängen?
Wie beurteilt der Bundesrat die geldpolitischen Entscheide der SNB, insbesondere den Leitzins von 0.0 Prozent und den Verzicht auf Negativzinsen, aus industriepolitischer Sicht?
Wie bewertet der Bundesrat die eher reaktive Interventionspraxis der SNB, und teilt er die Einschätzung, dass die Rücksichtnahme auf eine mögliche Einstufung als Währungsmanipulatorin durch die US-Regierung die Handlungsfähigkeit der SNB faktisch einschränkt?
Findet ein regelmässiger Dialog mit der SNB über Auswirkungen auf Beschäftigung, Industriestandort und Exportwirtschaft statt, und mit welchen Ergebnissen?
Sieht der Bundesrat Anpassungsbedarf bei Kurzarbeitsregelungen oder anderen Instrumenten, um Unternehmen im aktuellen Währungsumfeld besser zu stützen?
Stellungnahme des Bundesrates
Für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ist der reale (d.h. um Inflationsunterschiede bereinigte) Wechselkurs entscheidend. Da die Schweiz eine niedrigere Inflation als die meisten anderen Länder aufweist, fällt die reale Aufwertung deutlich geringer als die nominale aus. Seit 2025 ist der Franken aber auch in realer Betrachtung stärker geworden. Gemessen am handelsgewichteten Wechselkurs wertete sich der Franken von Januar 2025 bis April 2026 real um gut 4 Prozent auf, nominal um rund 7,5 Prozent. Der Franken ist somit aktuell hoch bewertet, allerdings weniger stark, als es die nominalen Werte suggerieren könnten. Betroffenheit Sektoren: Besonders betroffen durch den starken Franken sind exportorientierte und preissensitive Branchen wie die klassische Maschinen-, Metall- und Elektroindustrie (Tech-Industrie). Insgesamt ist der Industrieanteil an der Wertschöpfung aber seit Jahren stabil, wozu wachsende Bereiche wie Pharma, Präzisionsindustrie und Lebensmittel beitragen konnten. Dem Bundesrat ist bewusst, dass die Frankenstärke für exponierte Firmen eine zusätzliche erhebliche Belastung in einem durch die volatile Weltlage sowie die unberechenbare US-Zollpolitik ohnehin schwierigen Umfeld bedeutet. Spezifische Informationen und Zahlen zu Produktionsverlagerungen, Entlassungen oder Standortschliessungen infolge des starken Franken liegen ihm derzeit aber nicht vor. Gemäss einer aktuellen Umfrage des Branchenverbandes Swissmem planen viele Unternehmen der Tech-Industrie trotz des starken Frankens weiter in der Schweiz zu investieren. Als wichtigste Gründe dafür wurden die Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte, der liberale Arbeitsmarkt sowie die guten regulatorischen Rahmenbedingungen angegeben. Geldpolitik SNB: Wie bereits in der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 25.4158 dargelegt wurde, ist die SNB ist bei der Wahrnehmung ihrer geldpolitischen Aufgaben unabhängig (Art. 6 Nationalbankgesetz; Art. 99 Abs. 2 Bundesverfassung). Ihr Mandat besteht darin, die Preisstabilität zu gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen. Eine Ausrichtung der Geldpolitik auf die Bedürfnisse einzelner Wirtschaftsbereiche, wie etwa die aktuell stark betroffenen Exportindustrien, fällt nicht darunter. Mit der Zinssteuerung sowie bei Bedarf mit Interventionen am Devisenmarkt verfügt die SNB über bewährte geldpolitische Instrumente, um im Falle von Deflationsrisiken einem übermässigen Aufwertungsdruck entgegenzuwirken und die konjunkturelle Entwicklung zu stützen. Um dem Aufwertungsdruck auf den Franken entgegenzuwirken, hat die SNB zudem ihre erhöhte Bereitschaft bekundet, am Devisenmarkt zu intervenieren. Die SNB ist der Ansicht, dass sie sowohl beim SNB-Leitzins als auch bei den Devisenmarktinterventionen weiterhin «den vollen Handlungsspielraum» hat, wie sie jüngst an der Generalversammlung vom 24. April 2026 bekräftigt hat (www.snb.ch > News & Publikationen > Referate & Präsentationen > Erläuterungen zur Schweizer Geldpolitik). Der Bundesrat teilt diese Einschätzung. Dialog SNB/Bundesrat: Im Rahmen der gesetzlich festgelegten Rechenschaftspflicht der SNB (Art. 7 Nationalbankgesetz) finden regelmässige institutionalisierte Aussprachen zwischen dem Bundesrat und dem Direktorium der Nationalbank statt, an denen die Wirtschaftslage, die Geld- und Währungspolitik sowie aktuelle Fragen der Wirtschaftspolitik erörtert werden. Die geldpolitische Unabhängigkeit der SNB bleibt dabei stets gewahrt. Kurzarbeitsregelung: Der Bundesrat hat die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) am 8. Oktober 2025 auf 24 Monate erhöht und damit von einer erweiterten Kompetenz Gebrauch gemacht, die ihm das Parlament 2025 verliehen hat. Die Erhöhung gilt bis zum 31. Juli 2026 und unterstützt gezielt vor allem die exportorientierten Branchen und Unternehmen. Die Karenzfrist liegt aktuell auf dem gesetzlichen Minimum von einem Arbeitstag pro Monat, was den Selbstbehalt der Unternehmen reduziert. Ausserdem erfolgt die Abrechnung der KAE seit September 2025 nach dem Digital-First Prinzip, was deren Abwicklung vereinfacht. Der Bundesrat wird demnächst eine allfällige Verlängerung der Höchstbezugsdauer prüfen.