26.3321 · Postulat · 2026-03-19
Justiz- und Polizeidepartement
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Unterstützungsmassnahmen (Begleitmassnahmen) für Gastfamilien von Geflüchteten zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.
Begründung
Gastfamilien leisten bei der Ankunft und Integration von Geflüchteten wichtige Unterstützung. Dank ihnen erlernen die Geflüchteten die Sprache leichter und finden sich schneller zurecht. Der direkte Kontakt zur Gastfamilie trägt wesentlich zur Flüchtlingsintegration bei. Die Rolle der Gastfamilien ist zentral und ergänzt die Leistungen der Behörden.
Nach dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine wurde die Unterbringung in Gastfamilien zu einem wichtigen Bestandteil der Schweizer Flüchtlingspolitik und entlastete das Asylsystem erheblich. Eine gemeinsame Studie der Berner Fachhochschule, der Hochschule Luzern und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe aus dem Jahr 2024, die gestützt auf Interviews mit Gastfamilien und Geflüchteten aus der Ukraine durchgeführt wurde, zeigt unter anderem, dass die sehr engagierten Gastfamilien psychisch belastet sind und dass es begleitende Unterstützungsmassnahmen braucht.
Die Studie schlägt mehrere Ansätze vor: Erstens muss zum Schutz der Privat- und Intimsphäre ein angemessenes und bedürfnisgerechtes Umfeld geschaffen werden. Zweitens braucht es eine gute Vorbereitung, damit die gegenseitigen Erwartungen und Bedürfnisse geklärt werden können. Ein Begleitungs- und Unterstützungsangebot für alle Beteiligten beugt Überlastung vor. Drittens führt der Erfahrungs- und Meinungsaustausch zu bestimmten Themen zu gegenseitiger Unterstützung. Weiterbildungen stärken die Resilienz. Viertens müssen die Mehrkosten der Gastfamilien angemessen und einheitlich finanziert werden. Letztlich trägt eine verständliche und zuverlässige Behördenkommunikation mit zentralen und niederschwelligen Anlaufstellen dazu bei, die psychische Belastung der Gastfamilien zu verringern. So kann die Unterstützung langfristig gewährleistet werden.
Diese Erkenntnisse, die sich auf die Unterbringung von ukrainischen Staatsangehörigen beziehen, lassen sich auf die meisten anderen Geflüchteten übertragen. Als wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Integrationspolitik verdienen Gastfamilien eine angemessene Unterstützung.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Am 1. April 2026 hat der Bundesrat den Bericht zur Erfüllung des Postulates Marti 23.3203 «Erfahrungen aus dem Ukraine-Krieg. Evaluation des Integrations- und Sparpotenzials einer Verstetigung der privaten Unterbringung im Asylwesen» verabschiedet (www.sem.admin.ch > Publikationen & Service > Berichte > Bundesratsberichte > 2026 > Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 23.3203 Marti Samira vom 16. März 2023). Damit werden die Anliegen des vorliegenden Postulats bereits erfüllt. Im Rahmen dieses Berichtes wurde eine Studie zur privaten Unterbringung im Asylwesen durchgeführt (www.sem.admin.ch > Publikationen & Service > Berichte > Bundesratsberichte > 2026 > Schlussbericht Evaluation: Potenzial der privaten Unterbringung im Asylwesen. Studie zu Postulat 23.3203). Dabei wurden sowohl wissenschaftliche Erkenntnisse analysiert wie auch eine umfassende Befragung von Geflüchteten und Gastfamilien vorgenommen. Im Zentrum standen die Fragen nach dem Einfluss der privaten Unterbringung auf die Integration, ein mögliches Sparpotenzial für die öffentliche Hand sowie Möglichkeiten einer Verstetigung der privaten Unterbringung für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge (VA/FL). Die Studie hat ergeben, dass die private Unterbringung einen positiven Einfluss auf die Alltagsbewältigung der Geflüchteten sowie auf die sprachliche, kulturelle und berufliche Integration hat. Das Modell der privaten Unterbringung eignet sich grundsätzlich als ergänzende Unterbringungsform für VA/FL in den Kantonen und Gemeinden, wobei gewisse Rahmenbedingungen und Erfolgsfaktoren zu berücksichtigen sind. Es hat sich gezeigt, dass es einen Bedarf nach begleitenden Massnahmen gibt, damit die private Unterbringung von angemessener Dauer ist und die Gastfamilien sowie die Geflüchteten die positiven Aspekte dieses Zusammenlebens gut nutzen können. Dazu gehören eine sorgfältige Prüfung von Gastfamilien und deren Wohnung, aber auch der Geflüchteten (z.B. Gesundheitszustand), ein passendes «Matching» von Gastfamilien und Geflüchteten, die Bezeichnung klarer Ansprechpersonen für die Begleitung der Gastfamilien sowie für die Geflüchteten und eine angemessene Entschädigung der Gastfamilien. Aufgrund der Ergebnisse der Studie hat der Bundesrat die Kantone dazu eingeladen, ihre Erfahrungen mit der privaten Unterbringung für die Zukunft nutzbar zu machen und dabei die im Bericht genannten Erfolgsfaktoren und Rahmenbedingungen zu beachten. Der Bund kann auf Wunsch der Kantone eine unterstützende Rolle wahrnehmen. Der Bundesrat begrüsst in seinem Bericht zudem Massnahmen auf allen staatlichen Ebenen zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements zur Unterstützung von Geflüchteten bei der Alltagsbewältigung und der Integration wie auch zur Unterstützung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Zu diesem Zweck prüft das Staatssekretariat für Migration (SEM), in Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, welche Ansätze sich dafür besonders eignen, welche Rahmenbedingungen erforderlich sind und mit welchen Massnahmen dieses Engagement weiter gestärkt werden könnte. Dazu erarbeitet das SEM mit den relevanten Stakeholdern bis Ende 2026 eine Auslegeordnung mit allfälligen konkreten Massnahmen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.