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Einführung einer Kapitalgewinnsteuer zur Stärkung der fiskalischen Fairness und Standortattraktivität

26.3373 · Motion · 2026-03-20

Finanzdepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage zur Einführung einer moderaten Besteuerung von Kapitalgewinnen auf beweglichen Privatvermögen auszuarbeiten.

Dabei sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen:

Erstens soll die Steuerbelastung insgesamt moderat ausgestaltet werden, um die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz sowie die Investitionstätigkeit nicht zu beeinträchtigen. Zweitens sind Freibeträge oder Freigrenzen vorzusehen, um Kleinanleger sowie den langfristigen Vermögensaufbau gezielt zu entlasten. Drittens soll eine Differenzierung nach Haltedauer geprüft werden, um langfristige Investitionen gegenüber kurzfristiger Spekulation steuerlich zu privilegieren. Viertens ist die neue Steuer in das bestehende Steuersystem zu integrieren, ohne zu einer übermässigen administrativen Mehrbelastung zu führen.

Begründung

Die heutige Steuerordnung führt dazu, dass Kapitalgewinne im Privatvermögen in der Regel steuerfrei sind, während Arbeitseinkommen voll besteuert wird. Diese Ungleichbehandlung wird zunehmend als systematisch unausgewogen wahrgenommen und untergräbt die Akzeptanz des Steuersystems.

Eine moderat ausgestaltete Kapitalgewinnsteuer kann hier einen Beitrag zu mehr fiskalischer Fairness leisten, ohne die Grundprinzipien der marktwirtschaftlichen Ordnung infrage zu stellen. Entscheidend ist dabei eine sorgfältige Ausgestaltung, welche unternehmerische Tätigkeit, Innovation und langfristige Investitionen nicht beeinträchtigt.

Durch angemessene Freibeträge und eine mögliche Begünstigung langfristiger Anlagen kann sichergestellt werden, dass insbesondere der Mittelstand sowie Kleinanleger nicht zusätzlich belastet werden. Gleichzeitig erlaubt eine solche Steuer eine breitere Abstützung der Staatseinnahmen und kann dazu beitragen, den Druck auf konsumbezogene Steuern wie die Mehrwertsteuer zu reduzieren.

Im internationalen Vergleich kennt eine Mehrheit der entwickelten Volkswirtschaften Formen der Kapitalgewinnbesteuerung. Eine zurückhaltend ausgestaltete Lösung ist daher mit der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz vereinbar.

Insgesamt bietet eine moderat eingeführte Kapitalgewinnsteuer die Chance, das Steuersystem ausgewogener, stabiler und langfristig tragfähiger zu gestalten.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Kapitalgewinne, die natürliche Personen auf ihrem Privatvermögen realisieren, wie zum Beispiel Kursgewinne auf Aktien, sind in der Schweiz steuerfrei. Hingegen unterliegen Kapitalerträge, also namentlich Zinsen und Dividenden, der Einkommenssteuer. Diese unterschiedliche steuerliche Behandlung von Kapitalgewinnen und laufenden Erträgen führt zu einer Verzerrung zugunsten von Kapitalgewinnen. Dies schafft Anreize, auf Dividendenausschüttungen zu verzichten und stattdessen Gewinne im Unternehmen zu belassen, um sie zu einem späteren Zeitpunkt steuerfrei zu realisieren (Thesaurierung). Aus volkswirtschaftlicher Sicht kann diese Verzerrung nachteilig sein, insbesondere bei profitablen, reifen Unternehmen in stagnierenden Märkten. Die steuerliche Bevorzugung der Gewinnthesaurierung mindert den Anreiz, Mittel auszuschütten und damit Investitionen in wachstumsstärkere Unternehmen oder innovative Branchen zu ermöglichen. Kapital bleibt so in weniger renditeträchtigen Strukturen gebunden, anstatt dorthin zu fliessen, wo es volkswirtschaftlich die grösste Wirkung entfalten könnte. Der Bundesrat hatte im Jahr 2014 im Rahmen der Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften vorgeschlagen. Dieses Vorhaben sollte die steuerliche Gleichbehandlung von Kapitalgewinnen und laufenden Erträgen verbessern und damit die Verzerrung reduzieren. Die vorgeschlagene Massnahme stiess in der Vernehmlassung jedoch auf breite Ablehnung und wurde in der anschliessenden Botschaft des Bundesrates nicht weiterverfolgt. Eine steuerliche Gleichbehandlung zwischen Kapitalgewinnen und -erträgen erscheint aus Effizienzsicht durchaus erstrebenswert, steht jedoch im Spannungsfeld mit standortpolitischen Überlegungen. So trifft es zwar zu, dass Kapitalgewinne in zahlreichen anderen Ländern besteuert werden. Gleichzeitig erheben aber in der Schweiz sämtliche Kantone eine Vermögenssteuer, während Vermögen in den meisten westlichen Industriestaaten nicht besteuert wird. Bei der von der Motion geforderten Einführung einer Besteuerung von Kapitalgewinnen beim Bund und den Kantonen zusätzlich zu den bereits bestehenden Steuern wäre daher mit negativen Auswirkungen auf die Standortattraktivität der Schweiz zu rechnen, umso mehr, als Finanzvermögen sehr mobil ist.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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