Mehr Sicherheit mit weniger Steuerbelastung des Volkes. Konzentration auf Kernfähigkeiten, realistische Armeedimensionierung und stärkere internationale Kooperation
26.3384 · Motion · 2026-03-20
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Botschaft zum zusätzlichen Finanzierungsbedarf für die Sicherheit gegenüber der Vernehmlassungsvorlage entlang folgender Eckwerte zu überarbeiten, damit die Sicherheit erhöht und die Finanzierung verträglicher ausgestaltet wird:
Anpassung des Mehrbedarfs bei der Armee auf rund zwei Drittel des vom Bundesrat beantragten Umfangs durch Konzentration auf Kernfähigkeiten, realistische Armeedimensionierung und stärkere internationale Kooperation;
Abbau ineffizienter Subventionen und steuerlicher Ausnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts um 0,5 Mia. Fr. pro Jahr;
Temporäre Zuweisung der Kreditreste des Bundeshaushalts an den neuen Rüstungsfonds;
Moderate zusätzliche Steuereinnahmen, die befristet sind und in der Grössenordnung von 0,7-1,0 Mia. Fr. p/a liegen.
Begründung
Die Sicherheitslage erhöht den Investitionsbedarf der Schweiz. Die vorgeschlagene Mehrwertsteuererhöhung ist politisch nicht mehrheitsfähig und soll durch folgende Massnahmen reduziert werden:
Erstens sind Effizienzpotenziale bei der Armee konsequenter zu nutzen. Dazu braucht es eine Konzentration auf Kernfähigkeiten. Bei Beschaffungen sind eine systematische Kosten-Nutzen-Prüfung, die Vermeidung von Swiss-Finish sowie die Priorisierung der Interoperabilität zwingend. Systeme sind zu hinterfragen, wo Fähigkeiten durch Kooperation ergänzt werden können. Gleichzeitig ist die Armee auf eine realistische, demografisch realisierbare Zielgrösse zu dimensionieren, die eine vollständige Ausrüstung erlaubt und sich an vergleichbaren europäischen Ländern orientiert. Verbundeffekte durch ein Sicherheitsabkommen mit Europa sind zu nutzen.
Zweitens ist der Bundeshaushalt zugunsten der Sicherheit mit einem Effizienzpaket von mindestens 0,5 Mia. Fr. zu entlasten. Im Fokus stehen mehr Kostenwahrheit sowie der Abbau steuerlicher Sonderbehandlungen und Subventionen mit geringem volkswirtschaftlichem Nutzen oder negativen Effekten auf Umwelt, Klima und Biodiversität.
Drittens sind Kreditreste temporär dem Rüstungsfonds zuzuweisen. Angesichts des tiefen Verschuldungsgrads ist eine etwas Verzögerung beim Abbau der Corona-Schulden vertretbar. So können rund 0,8 Mia. p/a Fr. mobilisiert werden.
Viertens braucht es moderate zusätzliche Steuereinnahmen zur Finanzierung des Gesamtpakets. Diese müssen generationen- und sozialverträglich sein und die Innovationskraft der Schweiz nicht beeinträchtigen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die globale Sicherheitslage und das geopolitische Umfeld der Schweiz haben sich in den letzten Jahren zusehends verschlechtert. Eine Entspannung der Lage ist nicht absehbar und der Handlungsbedarf akut. Die Armee muss rasch wieder stärker auf die Verteidigung ausgerichtet werden. Priorität besteht bei der Abwehr von Angriffen aus der Distanz und hybriden Konflikten. Die Fähigkeiten der Armee und der Bundesämter mit sicherheitsrelevanten Aufgaben sind umgehend aufzubauen und zu stärken. Eine Reduktion auf rund zwei Drittel des vom Bundesrat beantragten Umfangs würde nicht ausreichen, um die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz rasch zu stärken. Der finanzielle Mehrbedarf in den nächsten 10 Jahren beträgt rund 31 Milliarden Franken. Mit der sich zunehmend verschlechterten geopolitischen Lage konzentriert sich die Schweizer Armee auf ihre Kernfähigkeit – namentlich die Verteidigung des Landes. Dabei priorisiert sie die Abwehr der wahrscheinlichen Bedrohungen, wie Angriffe aus der Distanz und hybride Konflikte – auch im Sinne einer Kosten-Nutzen-Abwägung. Für die Abwehr eines umfassenden Angriffs auf die Schweiz kann deshalb aktuell lediglich ein minimaler Fähigkeitserhalt sichergestellt werden. Eine weitere Reduktion der Fähigkeiten der Armee oder eine Verkleinerung der Armee würde sich direkt negativ auf den Schutz der Bevölkerung auswirken und insbesondere die Durchhaltefähigkeit massiv einschränken. Die internationale Kooperation erfolgt im Rahmen der Neutralität. Stärkere internationale Kooperation wird kaum zu weniger Ausgaben führen. Kooperationspartner haben einen Beitrag in eine Kooperation zu leisten und können nicht nur profitieren. Potenzielle Kooperationspartner werden rund 3.5 Prozent bis 5 Prozent ihres BIP für die Verteidigung ausgeben. Dies würde dann wahrscheinlich von der Schweiz auch verlangt. 2. - 4. Der Bundesrat will die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Erhöhung der Mehrwertsteuer auswerten und dann über das weitere Vorgehen und allfällige zusätzliche Entlastungsmassnahmen auf der Ausgabenseite befinden. Er hat stets betont, dass zuerst bei den Ausgaben angesetzt werden muss, bevor Steuern erhöht werden. Ein erster Schritt wurde mit dem Entlastungspaket 2027 gemacht. Es ist absehbar, dass es ausgabenseitig weitere Korrekturen braucht. Sollen die Rüstungsausgaben aber schneller erhöht werden, wird eine Steuererhöhung unumgänglich. In welchem Umfang der Mehrbedarf durch Steuererhöhungen und Ausgabensenkungen gedeckt werden soll, wird der Bundesrat nach der Vernehmlassung entscheiden. Der Bundesrat spricht sich aber klar gegen eine Lockerung der Schuldenbremse aus.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.