Im Skandal um die defekten Airbags (Takata) muss der Bundesrat den Vorwärtsgang einlegen
26.3415 · Motion · 2026-03-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, seinen gesetzlichen Pflichten rasch nachzukommen, indem auf der Plattform «RecallSwiss» zu den gefährlichen Fahrzeugen mit defekten Airbags sämtliche Informationen über die Risiken und die ergriffenen Massnahmen aufgeschaltet werden. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) erhält zusätzliche Mittel, damit die betroffenen Fahrzeughalterinnen und -halter in allen Amtssprachen verständlich und umfassend informiert werden. Auf der erwähnten Plattform sollen auch die Berichte und Untersuchungen ausländischer Behörden sowie die von den Herstellern in Auftrag gegebenen privaten Gutachten veröffentlicht werden.
Begründung
Das Schweizer Recht bietet ausreichend Instrumente, um die Halterinnen und Halter von Fahrzeugen mit defekten Airbags, die zwischen 1996 und 2018 in der Schweiz immatrikuliert wurden, zu schützen und zu informieren. Diese Instrumente wurden jedoch von unseren Behörden – allen voran Bundesrat und ASTRA – mangelhaft angewandt; sie haben keine wirksamen Massnahmen ergriffen, um die Fahrzeughalterinnen und -halter zu informieren und vor tödlichen Risiken zu schützen. Entgegen den Aussagen des Bundesrats in seiner Antwort auf die Interpellation 25.3775 hat das Rückrufverfahren bisher nicht richtig funktioniert. Laut den vorsichtigsten Schätzungen waren im Sommer 2025 noch mindestens 170 000 der gefährlichen Fahrzeuge zugelassen, obwohl seit 2013 1,1 Millionen zurückgerufen wurden. Seit Mitte 2025 gilt zudem ein Fahrstopp (Stop Drive) für 10 000 Citroën-C3- und -DS3-Fahrzeuge, die nicht mehr verkehrssicher sind. Indem der Bundesrat seinen Informationspflichten nicht nachkommt, kümmert er sich auch nicht um die Wahrung der wirtschaftlichen Rechte der Halterinnen und Halter von Fahrzeugen mit defekten Airbags.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) nutzt die Plattform «Recall Swiss» in Zusammenarbeit mit den Herstellern und Vertreibern, um die Bevölkerung vor gefährlichen, nicht registrierten Produkten zu warnen. Um möglichst die ganze Bevölkerung zu erreichen, werden Konsumenten über solche Plattformen in geeigneter Weise über Rückrufe und Sicherheitswarnungen informiert. Bei schweren Sicherheitsmängeln wie bei den defekten Takata Airbags wird der Rückruf vom ASTRA streng überwacht. Die betroffenen Fahrzeuge (anhand der Fahrgestellnummer) und ihre Halter sind in einer zentralen Datenbank registriert. Dies ermöglicht eine schriftliche Benachrichtigung der Halter über den Rückruf durch die Importeure. Letztere sind zudem verpflichtet, das ASTRA monatlich über den Stand der Instandsetzungen der Fahrzeuge zu informieren. Dies stellt sicher, dass die Instandsetzungen zügig fortschreiten. Bei ungenügendem Fortschritt verlangt das ASTRA weitere Anschreiben an die betroffenen Fahrzeughalter. Missachtet ein Halter die mehrmalige Aufforderung zur Instandsetzung, leitet das Strassenverkehrsamt nach letztmaliger schriftlicher Vorwarnung die Ausserverkehrsetzung des Fahrzeuges ein. Die Anliegen der Motion werden somit bereits berücksichtigt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.