26.3417 · Postulat · 2026-03-20
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, wie das Potenzial der Aquakultur in der Schweiz optimal genutzt und damit der Selbstversorgungsgrad gesteigert werden könnte. Denkbar wären Zulassungen von nachhaltigen Produktionsanlagen in Landwirtschaftszonen, die Auszahlung von Produktionssystembeiträgen für nachhaltige Produktionssysteme oder ein verbesserter Grenzschutz für Erzeugnisse aus Aquakultur.
Begründung
Das erklärte Ziel des Bundes, den Nettoselbstversorgungsgrad von 50% mit Lebensmitteln beizubehalten oder zu erhöhen, wird im Bereich der Landwirtschaft hochgehalten und es werden entsprechende Massnahmen ergriffen. Die Aquakultur ist davon aber weitestgehend ausgenommen: Heute importieren wir 97% des Fischbedarfs aus teilweise ökologisch und tierethisch fragwürdigen Produktionssystemen. Der Konsum von Fisch ist dabei leicht ansteigend und auch die Sensibilisierung der Bevölkerung für Antibiotikaeinsatz in der Lachszucht und die Beifangproblematik steigt. Gleichzeitig ist das Potenzial für Aquakultur in der Schweiz gross und kaum ausgeschöpft: Bauliche Hindernisse im Raumplanungsgesetz, fehlender Grenzschutz und wenig attraktive wirtschaftliche Rahmenbedingungen erschweren motivierten Produzierenden den Einstieg. Während Deutschland mit dem Nationalen Strategieplan Aquakultur das Potenzial bereits erkannt hat und Umwelt- und
Gemeinwohlleistungen der Aquakultur honoriert, Investitionen fördert und raumplanerische Hindernisse abbaut, ist dies in der Schweiz noch kaum Thema. Der Bundesrat wird daher eingeladen zu prüfen, wie auch die Schweiz das Potenzial nachhaltiger, tiergerechter Aquakultur besser ausschöpfen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen könnte.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Aebi 15.4176 «Fische aus Aquakultur als landwirtschaftliche Nutztiere» festgehalten hat, begrüsst er eine grosse Vielfalt an Produktionszweigen und Innovationen in der Landwirtschaft, zu denen auch die einheimische Produktion von Fischen in Aquakulturanlagen gehört. Mit der Änderung von Artikel 3bis des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) hat das eidgenössische Parlament im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit einzelne Massnahmen des LwG auch für Erzeugnisse aus Aquakultur anwendbar sind. Gestützt auf das geänderte LwG hat der Bundesrat am 6. November 2024 mit der Änderung von Artikel 5 Absatz 2 der Bio-Verordnung (SR 910.18) entschieden, dass Unternehmen, die Aquakulturanlagen nach Bio-Verordnung betreiben, landwirtschaftlichen Betrieben nach Artikel 6 der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung (LBV; SR 910.91) gleichgestellt werden.Da die rechtlichen Rahmenbedingungen mit der AP22+ für die Aquakultur angepasst wurden, erachtet der Bundesrat die Prüfung weitergehender Potenziale und Rahmenbedingungen im Sinne des Postulats nicht als notwendig. Um die Entwicklung der Aquakultur in landwirtschaftlichen Betrieben zu ermöglichen, hatte der Bundesrat im Rahmen seiner Botschaft zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (BBl 2018 7443; Art. 24b) eine Gesetzesänderung vorgeschlagen. Diese Regelung hätte es ermöglicht, Umbauten an bestehenden Gebäuden und Anlagen eines bestehenden landwirtschaftlichen Gewerbes zu bewilligen, sofern diese der Produktion von Fischen, Insekten oder ähnlichen Organismen dienen und die Erzeugnisse zur menschlichen oder tierischen Ernährung verwendet werden. In den parlamentarischen Debatten wurde dieser Vorschlag jedoch abgelehnt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.