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26.3419 · Motion · 2026-03-20

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen eidgenössischen Sachkundenachweis für Neu-Hundehalter einzuführen, der aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht und sich materiell am Nationalen Hundehalter Brevet (NHB) orientiert. Der theoretische Teil soll vor dem Erwerb des Hundes, der praktische innert 18 Monaten nach Erwerb des Hundes absolviert werden und ausschliesslich gesetzeskonforme, gewaltfreie Erziehungsmethoden beinhalten.

Begründung

In den letzten Jahren kam es vermehrt zu Vorfällen mit Hunden, darunter Beissvorfälle, aber auch Tierschutzverstösse, die deutlich machen, dass ein grosser Bedarf an fundierter Ausbildung für Hundehaltende besteht. Hundefachpersonen bemängeln die oft fehlende Qualifikation der Hundehaltenden, die dazu führt, dass Hunde nicht tierschutzgerecht gehalten und dadurch verhaltensauffällig werden.

Eine nationale Regelung ist der einzige Weg, um eine stabile und für die Tiere zumutbare Basis zu schaffen. In vielen Kantonen werden Einzellösungen gefordert und sind teilweise umgesetzt. Das zeigt deutlich, dass es Zeit ist, eine nationale, gemeinsame Basis zu schaffen, um den Kantonen die Umsetzung zu erleichtern.

Der Kanton Luzern begegnet diesem Problem erfolgreich mit dem Nationalen Hundehalter Brevet (NHB). Mit dieser obligatorischen Hundeausbildung sollen Hundehaltende Grundkenntnisse erlangen, die wichtig für einen sicheren Umgang mit dem Hund, sowie für eine tierschutzkonforme Haltung sind. Seit 2023 bewährt sich das NHB in der Praxis und wird von Veterinärämtern, der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzten, dem STS, der SKG, den Hundetrainerorganisationen und Hundehaltenden begrüsst.

Der Bund soll daher beauftragt werden, eine obligatorische Hundeausbildung zu erlassen, die sich am NHB orientiert und zweistufig ist: Vor Erwerb eines Hundes ist ein theoretischer Kurs mit einer Prüfung (Live oder digital möglich) zu absolvieren, um einer initialen Überforderung vorzubeugen und über die Verantwortung beim Kauf eines Hundes zu informieren. Innert 18 Monaten nach Erwerb des Hundes muss entweder ein Praxiskurs oder alternativ eine Praxis-Prüfung absolviert werden. Eine nationale Gesetzgebung ist entscheidend, um dem gesetzlichen Wildwuchs Einhalt zu gebieten und dem Schutz der Hunde Rechnung zu tragen. Die Kantone können die Anforderungen verschärfen, müssen aber mindestens die Grundlagen gemäss Vorschlag einhalten.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Forderung der vorliegenden Motion entspricht jener der im März 2025 eingereichten Motion 25.3375 Schneider Meret «Eidgenössischer Sachkundenachweis für Hundehalter». Diese wurde am 3. Juni 2025 zurückgezogen. Der Bundesrat hatte die damalige Motion mit der folgenden Argumentation zur Ablehnung empfohlen, an der sich in der Zwischenzeit nichts geändert hat: Das Parlament hat 2016 mit der Überweisung der Motion 16.3227 Noser «Aufhebung des Obligatoriums für Hundekurse» den Bundesrat beauftragt, das schweizweit geltende Obligatorium für den Erwerb eines Sachkundenachweises für die Hundehaltung abzuschaffen. Der Bundesrat hat dieses Obligatorium demnach per 1. Januar 2017 aufgehoben. Das Parlament hat es zudem 2010 im Rahmen der Beratung zur Parlamentarischen Initiative 05.453 Kohler «Verbot von Pitbulls in der Schweiz» abgelehnt, eine Verfassungsgrundlage zu schaffen, damit der Bund Bestimmungen zum Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden erlassen kann. Die Zuständigkeit dafür liegt daher bei den Kantonen. Diese haben bereits entsprechende Regelungen erlassen und umgesetzt. Eine Harmonisierung der unterschiedlichen Regelungen ist durch die Kantone selbst möglich. Der Bundesrat sieht keinen Anlass für Änderungen an der bestehenden Kompetenzzuordnung.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.