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26.3425 · Motion · 2026-03-20

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen, um den Kantonen und den Gemeinden ein Vorkaufsrecht bei nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken einzuräumen, damit diese ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen können.

Begründung

Der Bundesrat beauftragte im Januar 2014 das WBF, zusammen mit dem EJPD zu prüfen, unter welchen Bedingungen den Gemeinden ein preislich unlimitiertes Vorkaufsrecht zugunsten des gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbaus eingeräumt werden könne. Der Bundesrat berichtete in der Antwort auf den Vorstoss 22.4301 wie folgt: «Im Dezember 2014 beschloss der Bundesrat, das Vorkaufsrecht für Gemeinden vorderhand nicht weiterzuverfolgen. Gleichzeitig wies der Bundesrat darauf hin, dass er auf diesen Entscheid zurückkommen könnte, wenn sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt zusätzlich anspannen sollte. In der Botschaft vom 21. März 2018 zur Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" hielt der Bundesrat fest, dass dieses Szenario nicht eingetroffen ist, da die Leerwohnungsziffer ab dem Zeitpunkt des Bundesratsentscheids kontinuierlich angestiegen war. In der Folge ist die Leerwohnungsziffer zunächst weiter angestiegen, seit 2020 jedoch gesunken. Die Leerwohnungsquote vom 1. Juni 2022 von 1,31 Prozent liegt zwar unter dem Stand gemäss Botschaft vom 21. März 2018, jedoch noch deutlich über demjenigen im Jahr 2014.»


Bundesrat Rösti antwortet am 10.12.2024 auf eine Zwischenfrage: »Wie gesagt, der Bundesrat prüft die Frage eines Vorkaufsrechts. Er ist aber der Ansicht, dass es verfrüht wäre, ein solches Recht schweizweit einzuführen.» In der Zwischenzeit ist die Leerwohnungsquote im 2025 auf 1,0 gesunken. Für die Gemeinden wird es zunehmend schwieriger sogar den Bau von Schulhäusern oder Betriebsgebäuden Grundstücke zu finden. Der Weg über eine Enteignung kann nicht zum Alltag werden.

Mit einem Vorkaufsrecht für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke kann die Gemeinde bei der Veräusserung von Grundstücken diese zum Preis erwerben, den eine potentielle Käuferin dafür bezahlt hätte. Das Bauland ist entweder für notwendige Infrastrukturbauten oder für Bauvorhaben im öffentlichen Interesse zu verwenden oder im Baurecht z.B. an gemeinnützige Wohnbauträger oder an anzusiedelnde Unternehmen abzugeben. Vom Vorkaufsrecht auszuschliessen sind Grundstücke oder Immobilienverkäufe innerhalb der Familie.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Ein gesetzliches Vorkaufsrecht zugunsten von Kantonen und Gemeinden würde Kantonen und Gemeinden zwar eine aktivere Boden- und Wohnungspolitik ermöglichen, wäre aber nicht marktneutral umsetzbar und mit grossem Aufwand für Gemeinden und Vertragsparteien verbunden. Im Rahmen der Erarbeitung des Aktionsplans Wohnungsknappheit wurde dieses Instrument diskutiert, aber nicht zur Umsetzung empfohlen. Die Kantone haben schon jetzt die Möglichkeit, selber gesetzliche Vorkaufsrechte einzuführen. Verschiedene Kantone haben dies getan oder ziehen es in Erwägung. Im Kanton Zürich haben die Stimmberechtigten am 30. November 2025 eine Volksinitiative, welche die Einführung eines Vorkaufsrechts für Gemeinden vorsah, abgelehnt. Ein Gegenvorschlag zugunsten der kantonalen Wohnbauförderung wurde angenommen. Auf Bundesebene hat das Parlament mehrere Vorstösse, die ein gesetzliches Vorkaufsrecht forderten, abgelehnt, so beispielsweise die parlamentarische Initiative 23.465, die Motion 22.4301 und die Motion 23.3336.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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