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26.3430 · Postulat · 2026-03-20

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der folgende Themen behandelt: den Stand der Technik im Bereich von Renovationen, bei denen die Auswirkungen auf die Mieterinnen und Mieter möglichst gering gehalten werden, die bewährten Praktiken bei der Durchführung von Bauarbeiten ohne Kündigung der Mietverträge sowie die besten Möglichkeiten zur Ausbildung der betroffenen Fachpersonen und zur Wissensvermittlung in diesem Bereich.

Begründung

Ein grosser Teil des Schweizer Gebäudebestandes wird in den kommenden Jahrzehnten thermisch saniert werden müssen. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass die vom Volk beschlossenen Reduktionsziele in Bezug auf die Emissionen erreicht werden.

Heute erfolgen diese Renovationen standardmässig gleichzeitig mit Instandhaltungsarbeiten oder gar mit Investitionen, die z. B. auf eine Wertsteigerung oder die Schaffung von neuem Wohnraum abzielen. Diese Praxis, die Arbeiten gleichzeitig auszuführen, kann auf technischer Ebene durchaus sinnvoll sein. Allzu oft führt sie jedoch automatisch dazu, dass die Bauarbeiten so geplant werden, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner des betreffenden Gebäudes ausziehen müssen und daher die Mietverträge gekündigt werden.

Wegen des Mangels an zahlbaren Mietwohnungen ist es für die Betroffenen jedoch schwierig, im gleichen Quartier eine neue Wohnung zu ähnlichen Bedingungen zu finden. Die Kündigung der Mietverträge hat daher schwerwiegende Folgen. Die Angst vor solchen Bauarbeiten ist bei den Mieterinnen und Mietern – oft berechtigterweise – gross. Diese angespannte Situation gefährdet die Anpassung des Gebäudeparks im Hinblick auf die Reduktion der Emissionen erheblich.

Es ist daher zentral, verstärkt dafür zu sorgen, dass die Renovationsarbeiten ohne Kündigung der Mietverträge erfolgen. Zahlreiche Bauherren haben praxistaugliche Massnahmen entwickelt, die dies ermöglichen: die Etappierung der Bauarbeiten, ein Rochadesystem mit Ausweichwohnungen, die Bereitstellung von gemeinsam nutzbaren Räumen (insbesondere sanitäre Anlagen oder Küche) während bestimmten Bauphasen, die vorübergehende Unterbringung ausserhalb des Gebäudes.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Im Rahmen der Energiestrategie 2050 und der Energieziele des Bundes kommt der Sanierung von Gebäuden eine bedeutende Rolle zu. Gleichzeitig verlangen die in Artikel 41 der Bundesverfassung verankerten Sozialziele von Bund und Kantonen, sich dafür einzusetzen, dass Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Energie- und Sozialzielen zeigt sich im Zusammenhang mit umfassenden Sanierungen von Mietliegenschaften deutlich. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Liegenschaftssanierungen zu Leerkündigungen und zu Härtefällen führen können. Im Interesse der Erhaltung von preisgünstigem Wohnraum ist es deshalb wünschenswert, dass energetische Sanierungen in bewohntem Zustand durchgeführt werden. Zur Unterstützung solcher Projekte stellt der Bund Hilfsmittel zur Verfügung, so beispielsweise die Online-Ratgeber «Renovabene.ch» für die Vermieterschaft und «Locabene.ch» für die Mietparteien oder das Handbuch «Energetische Sanierungen in bewohntem Zustand – partizipativ und sozial verträglich planen und gestalten» mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Vorlagen, Praxisbeispielen und der Beschreibung von Chancen und Risiken. Die mit dem Postulat geforderten Hilfsmittel liegen also bereits vor und werden auch genutzt.Entscheidet sich die Eigentümerschaft dennoch für eine Leerkündigung, so kann die Mieterschaft diese anfechten. Nur wenn eine Umsetzung in bewohntem Zustand Erschwerungen, zusätzliche Kosten oder Bauverzögerungen zur Folge hätte, wird die Kündigung geschützt. Andernfalls verstösst sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Hat eine Kündigung Bestand, so prüft die zuständige Behörde von Amtes wegen, ob das Mietverhältnis erstreckt werden kann.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Renovationsarbeiten sind auch ohne Kündigung der Mietverträge möglich | Lexipedia | Lexipedia