26.3433 · Motion · 2026-03-20
Finanzdepartement
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Steuer auf gebrannten Wassern im Rahmen der geltenden gesetzlichen Grundlagen zu erhöhen. Dabei sind die bestehende Begünstigung von Kleinproduzenten sowie die besonderen Regelungen für Spezialitäten und alkoholhaltige Mischgetränke beizubehalten.
Begründung
Der heutige Steuersatz auf Spirituosen wurde seit über 25 Jahren nicht mehr angepasst. In dieser Zeit sind zahlreiche andere Abgaben gestiegen, während hochprozentiger Alkohol praktisch unverändert besteuert blieb.
Der Bundeshaushalt steht unter erheblichem Druck. Zur Stabilisierung der Bundesfinanzen braucht es neben Ausgabendisziplin auch gezielte Mehreinnahmen. Dabei ist dort anzusetzen, wo eine massvolle Anpassung sachlich vertretbar, administrativ einfach umsetzbar und fiskalisch wirksam ist.
Die Besteuerung von Spirituosen bietet hierfür einen naheliegenden Ansatz. Der Steuersatz ist seit Langem unverändert. Eine massvolle Erhöhung ist deshalb gerechtfertigt. Sie trägt zur Verbesserung der Einnahmensituation des Bundes bei, ohne dass dafür neue Abgaben geschaffen oder aufwendige neue Systeme eingeführt werden müssten.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der im Rahmen der GATT/WTO‑Verpflichtungen eingeführte Einheitssteuersatz von 29 Franken pro Liter reinen Alkohol führte 1999 zu einer Angleichung der Besteuerung von importierten und inländischen Spirituosen. Dabei sank die steuerliche Belastung importierter Spirituosen deutlich (von 34.50 auf 29 Franken), während sie für inländische Produkte anstieg (von 26 auf 29 Franken). Dies führte zu einer spürbaren Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Produzenten, wodurch in der Folge der Marktanteil einheimischer Spirituosen deutlich zurückging (um über 70 % auf knapp 11 %).Im europäischen Vergleich liegt die Besteuerung von Spirituosen in der Schweiz bereits heute auf hohem Niveau und übertrifft jene der Nachbarländer teilweise deutlich (Italien: rund 10 Euro, Österreich: 12 Euro, Deutschland: 13 Euro, Frankreich: 20 Euro pro Liter reinen Alkohol). Gleichzeitig bestehen Unterschiede in der steuerlichen Behandlung der verschiedenen alkoholischen Getränke: Auf Wein wird keine Steuer erhoben und die Steuer auf Bier liegt deutlich tiefer als jene auf Spirituosen. Eine Erhöhung der Spirituosensteuer würde die Preisunterschiede zu Importprodukten vergrössern, da insbesondere kleine und mittlere Brennereien sowie landwirtschaftliche Betriebe mit regionaler Vermarktung diese voraussichtlich vollumfänglich weitergeben müssten. Diese Betriebe tragen mit der Verarbeitung einheimischer Früchte zur Erhaltung traditioneller Obstbestände und damit indirekt zum Landschaftsschutz und zur Biodiversität bei.Erfahrungsgemäss schaffen grössere Preisunterschiede im Alkoholbereich einen Anreiz für Einkaufstourismus und begünstigen den Schmuggel. Es ist daher davon auszugehen, dass ein Teil der Nachfrage ins Ausland verlagert würde. Angesichts dessen könnten so statt der erwarteten Mehreinnahmen sogar Mindereinnahmen entstehen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.