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Für eine bessere Unterstützung für Schweizer Staatsangehörige im Ausland und für Katastrophenopfer in der Schweiz

26.3472 · Postulat · 2026-03-20

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, welche Massnahmen bereits ergriffen wurden oder noch erforderlich sind, um Schweizer Staatsangehörige, die unfreiwillig in Konfliktgebieten festsitzen, und Katastrophenopfer besser zu unterstützen.

Zur Begründung dieses Postulats verweise ich auf zwei konkrete Fälle:

  1. Die Motion 22.3904, eingereicht vom ehemaligen Nationalrat Michel Matter (Grünliberale Partei / Genf), die den Beitritt der Schweiz zum EU-Katastrophenschutzverfahren (European Union Civil Protection Mechanism, UCPM) forderte, wurde im September 2023 vom Parlament angenommen. Im Rahmen der europäischen Solidarität könnte die Schweiz bei schweren Katastrophen, die ihre nationalen Kapazitäten übersteigen, auf diese Weise rasch Hilfe anfordern oder leisten (Rettungsteams, medizinisches Material usw.).

Bei der jüngsten Tragödie in Crans-Montana konnte die Schweiz nach dem erwähnten Mechanismus auf die Hilfe mehrerer europäischer Länder zurückgreifen, um Opfer in verschiedene Spezialkliniken für Brandverletzte zu transportieren.

Der Bundesrat hat jedoch beschlossen, die Motion vorläufig zu sistieren, bis das europäische Recht angepasst ist, damit ein Drittstaat dem Katastrophenschutzverfahren vollständig beitreten kann. Warum handelt der Bundesrat nicht proaktiv und stellt ein entsprechendes Gesuch?

  1. Infolge des bewaffneten Konflikts im Nahen Osten sassen fast 5000 Schweizer Staatsangehörige in mehreren Ländern am Persischen Golf fest oder waren auf der Durchreise nach Asien oder zurück blockiert.

Die Schweiz konnte den Betroffenen lediglich Informationen und Empfehlungen übermitteln, da Schweizer Staatsangehörige gemäss Auslandschweizergesetz auf Reisen in Eigenverantwortung handeln.

Wäre es nicht angezeigt, Möglichkeiten zur Bündelung der Anstrengungen mit den Nachbarländern zu prüfen und sich insbesondere aktiver an der internationalen Zusammenarbeit bei Rückführungsaktionen für Schweizer Staatsangehörige zu beteiligen sowie Abkommen mit anderen europäischen Ländern über Rückführungsaktionen einzugehen?

Zwischen den beiden erwähnten Bereichen besteht zwar kein institutioneller Zusammenhang, im Krisenfall ergänzen sie sich jedoch in der Praxis. Das EU-Katastrophenschutzverfahren stärkt konkret die Möglichkeiten der Schweiz, ihre Staatsangehörigen im Ausland zu schützen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die im Postulat aufgeworfenen Fragen betreffen zwei Pfeiler der Krisenvorsorge: die Solidarität und Zusammenarbeit mit europäischen Ländern bei Grossereignissen in der Schweiz sowie die Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in Notlagen im Ausland. Zu Punkt 1: Das VBS hat den Bundesrat an seiner Sitzung vom 20. März 2026 darüber informiert, dass es die nötigen Vorbereitungen fortsetze, um das offizielle Gesuch zur Teilnahme der Schweiz am EU-Katastrophenschutzverfahren (UCPM) einreichen zu können, sobald die Bedingungen dafür erfüllt sind. Dies ist aktuell nicht der Fall, und ein proaktives Einreichen des Gesuches dürfte aus folgendem Grund ohne erwünschte Wirkung bleiben: Die Europäische Kommission hat am 16. Juli 2025 einen Vorschlag zur Anpassung der rechtlichen Grundlagen der EU an das Europäische Parlament und den EU-Rat überwiesen, womit die für die Teilnahme der Schweiz am Solidaritätspakt UCPM nötigen Bedingungen geschaffen würden. In Kraft treten dürften diese angepassten rechtlichen Grundlagen jedoch frühestens 2028. Zurzeit fehlen damit in der EU die rechtlichen Grundlagen für eine Teilnahme eines Drittstaats wie der Schweiz am UCPM. Die Hinderungsgründe liegen also auf Seiten der EU, nicht der Schweiz. Dennoch wird das VBS bis Ende 2026 bereits die Eckwerte eines Vorentwurfs für das Vernehmlassungsverfahren sowie Finanzierungsvarianten im Hinblick auf eine Teilnahme am UCPM dem Bundesrat zum Entscheid unterbreiten. Zu Punkt 2: Der Bund kann gestützt auf das Auslandschweizergesetz (SR 195.1; ASG) Schweizerinnen und Schweizer unterstützen, die im Ausland in eine Notlage geraten. Dies allerdings nur dann, wenn diesen nicht zugemutet werden kann oder sie nicht in der Lage sind, ihre Interessen selbst oder mit Hilfe Dritter zu wahren (Art. 42 ASG). In Umsetzung dieses Subsidiaritätsprinzips arbeitet der Bund schon heute regelmässig mit gleichgesinnten Staaten sowie Privaten (z.B. Rettungsorganisationen, Fluggesellschaften oder Versicherungen) zusammen, um hilfsbedürftige Personen im Rahmen des sogenannten konsularischen Schutzes gezielt und effektiv zu unterstützen. So hat er auch in der aktuellen Nahostkrise in Zusammenarbeit mit der Fluggesellschaft Swiss Sonderflüge von Oman in die Schweiz organisiert und mit anderen Staaten Ausreisen von vulnerablen Personen ermöglicht. Darüber hinaus sucht der Bund im Bereich des konsularischen Schutzes kontinuierlich nach weiteren Wegen der internationalen Zusammenarbeit. So steht das EDA mit dem Krisenreaktionszentrum des diplomatischen Dienstes der EU (European External Action Service; EEAS, Crisis Response Center) im Austausch. Darüber hinaus prüft es vertiefte bilaterale Kooperationsmöglichkeiten mit europäischen Staaten. Hier kann das bereits bestehende Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten (SR 0.191.111.631) als Verhandlungsbasis dienen. Den Anliegen des Postulats wird damit im Ergebnis bereits heute entsprochen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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