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26.3499 · Motion · 2026-03-20

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die bestehenden Instrumente anzupassen, um wieder fairere Wettbewerbsbedingungen herzustellen, allen voran durch eine erneute Überprüfung der Höhe der Zollkontingente und die Festsetzung einer Mindestabgabe von zwei Franken pro Liter für Wein, der im Rahmen dieser Zollkontingente eingeführt wird.

Begründung

Die Branchenfachleute bezeichnen die Situation in mehreren Weinbauregionen als katastrophal.

Neben den wirtschaftlichen Auswirkungen ist auch das Kultur- und Landschaftserbe bedroht. Die Rebberge prägen die Identität vieler Schweizer Regionen. Insbesondere in Terrassenlagen ist die Pflege der Rebberge für den Erhalt der Kulturlandschaft unerlässlich.

Ohne rasches Handeln droht dem Schweizer Weinbau eine dauerhafte Schwächung mit erheblichen wirtschaftlichen, ökologischen und kulturellen Folgen.

Der Weinbau befindet sich in einer Krise. Die Schweizer Weinproduzentinnen und -produzenten stehen unter zunehmendem Druck durch Weinimporte, die heute rund 60 Prozent des Inlandkonsums ausmachen. In den letzten drei Jahren hat die Schweiz pro Jahr durchschnittlich rund 130 Millionen Liter Wein importiert. Das Zollkontingent erlaubt übrigens die Einfuhr noch grösserer Mengen, und zwar bis zu rund 170 Millionen Liter.

Diese Importe profitieren von deutlich günstigeren Bedingungen als die inländische Produktion. Ausländische Weine stammen aus Ländern mit deutlich tieferen Produktionskosten, sowohl beim Lohnniveau als auch bei den Umwelt- und Sozialstandards. Zudem gilt eine besonders vorteilhafte Zollregelung: Innerhalb des Zollkontingents ist die Einfuhrabgabe derzeit sehr gering und garantiert keinen fairen Wettbewerb.

Gleichzeitig müssen die Schweizer Winzerinnen und Winzer hohe Anforderungen in Bezug auf Qualität, Umwelt, Herkunftsnachweise und Arbeitsbedingungen erfüllen. Diese Standards sichern zwar die hohe Qualität der Schweizer Produktion, führen aber zu erheblichen Kosten, die sich im heutigen Markt nicht mehr decken lassen.

Diese Situation gefährdet nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Weinbaubetriebe, sondern auch das altüberlieferte Fachwissen, die Pflege der Kulturlandschaft und die Wirtschaft zahlreicher ländlicher Regionen.

Angesichts dieses ungleichen Wettbewerbs besteht dringender Handlungsbedarf.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit schon öfters (Motionen Freysinger 12.3482, Hiltpold 12.3726 und Nicolet 19.4410) zu Vorschlägen zur Senkung des im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) festgelegten Zollkontingents für Wein geäussert. In seinen Stellungnahmen wies er wiederholt darauf hin, dass das Zollkontingent die Verpflichtung der Schweiz konkretisiert, die Einfuhr von jährlich 170 Millionen Liter Wein zu den Bedingungen zu garantieren, die vor dem Inkrafttreten der WTO-Abkommen im Jahr 1995 galten. Das Zollkontingent für Wein wurde im Einklang mit den im Rahmen der Uruguay-Runde erarbeiteten Regeln ausschliesslich auf der Grundlage der durchschnittlichen Einfuhren von Naturwein der Jahre 1986–1988 berechnet. Diese Verpflichtungen müssten neu verhandelt werden, um das Volumen des Weinzollkontingents zu senken oder die Zollansätze innerhalb des Kontingents zu erhöhen. Diese Ansätze betragen aktuell 0.96 Franken pro Liter für Flaschenweine, 0.38 Franken pro Liter für Weiss- und Rotwein als Offenweine mit weniger als 13 Volumenprozent Alkohol und 0.51 Franken respektive 0.47 Franken pro Liter für Weiss- bzw. Rotwein als Offenweine mit mehr als 13 Volumenprozent Alkohol. Gemäss Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT, SR 0.632.21) müssten entsprechende Anpassungen der Verpflichtungen mit allen WTO-Mitgliedern verhandelt werden, deren Interesse als Hauptlieferant anerkannt ist. Es müsste eine Einigung erzielt werden, mit der die Zugeständnisse auf einem Stand gehalten werden, der insgesamt nicht weniger günstig ist als gemäss aktuellem Abkommen. Eine solche Einigung könnte Zugeständnisse in Form einer Senkung der Zollansätze oder einer Erhöhung der Zollkontingente für gewisse landwirtschaftliche Erzeugnisse (Milch, Früchte, Gemüse, Fleisch usw.) umfassen. Der Bundesrat war stets der Ansicht, dass es aufgrund der zu erwartenden Ausgleichsforderungen in Form zusätzlicher Zollkonzessionen weder im Interesse der Landwirtschaft noch der Wirtschaft insgesamt sei, Verhandlungen in der WTO über eine Senkung des Zollkontingents aufzunehmen. In der Stellungnahme zur Interpellation Feller 25.4140 teilte der Bundesrat allerdings mit, dass er einen entsprechenden Antrag sorgfältig prüfen würde, sollten sich die interessierten Kreise auf solche Ausgleichsmassnahmen einigen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.