26.3576 · Motion · 2026-06-04
Justiz- und Polizeidepartement
Eingereicht
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Gesetzesanpassungen vorzulegen und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass sich die Schweiz an den von Deutschland, Österreich, Dänemark, den Niederlanden und Griechenland geplanten Rückkehrzentren in Drittstaaten beteiligen kann.
Begründung
Deutschland, die Niederlande, Österreich, Dänemark und Griechenland planen Rückkehrzentren in Drittstaaten. Dorthin sollen ausreisepflichtige Ausländer gebracht werden, deren Wegweisung rechtskräftig ist. Von dort aus soll dann die definitive Ausreise organisiert werden
Die Schweiz hat ebenfalls grosse Probleme bei der Ausschaffung. Selbst Kriminelle werden heute nicht konsequent ausgeschafft.
Durch die Zusammenarbeit mit anderen Ländern könnten Sicherheitsrisiken und Kosten unter Wahrung der Grundrechtsstandards reduziert werden. Rückkehrzentren in Drittstaaten reduzieren die Unterbringungskosten, die Sozialhilfekosten, die Personalkosten und damit die Belastung für die Kantone, Gemeinden sowie Prämien- und Steuerzahler. Zugleich würde das Asylsystem entlastet.
Von zentraler Bedeutung ist die damit einhergehende Signalwirkung für Wirtschaftsmigranten, die sich ein besseres Leben in Europa zum Ziel setzen. Probleme bei der Rückführung von abgewiesenen oder ausgewiesenen Personen könnten mit Rückkehrzentren endlich angemessen gelöst werden, sodass mindestens die Anreize für das Stellen von aussichtslosen Ayslgesuchen deutlich verringert werden können.
Bleibt die Schweiz im Unterschied zu ihren Nachbarstaaten bei ihrer grosszügigen Schutzgewährung ohne Beteiligung an den Rückkehrzentren, so wird ein Pulleffekt in Richtung Schweiz ausgelöst, den es unbedingt zu verhindern gilt.