Asylverteilzahlen neu dem Abstimmungsergebnis vom 14.6.2026 (Nachhaltigkeitsinitiative) anpassen!
26.3661 · Motion · 2026-06-16
Justiz- und Polizeidepartement
Eingereicht
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, den Verteilschlüssel nach Art. 21c AsylG zur Verteilung von Asylbewerbern auf die Kantone neu nach Massgabe des Abstimmungsergebnisses vom 14.6.2026 über die Nachhaltigkeitsinitiative vorzunehmen. Ein möglicher Korrekturfaktor könnte wie folgt vorgenommen werden: Plus 20% bei Kantonen, deren stimmberechtigte Bevölkerung die Vorlage ablehnte - entsprechend minus 20% (respektive der verbleibende Anteil) bei Kantonen, deren stimmberechtigte Bevölkerung die Vorlage annahm.
Begründung
Die Nachhaltigkeitsinitiative hatte als erste Korrekturmassnahme den Familiennachzug und die Zuwanderung via Asyl vorgesehen. Offensichtlich gibt es Kantone, deren stimmberechtigte Einwohner keine Schwierigkeiten mit der Anwesenheit von Asylbewerbern haben - und andere Kantone, die grosse Mühe damit haben. Da ist es nur sinnvoll und logisch, den Verteilschlüssel entsprechend zu korrigieren.
Dies ist auch fair gegenüber den Asylbewerbern - sie werden dann eher dort untergebracht, wo sie offensichtlich willkommen sind.
Die Idee, den Asyl-Verteilschlüssel am Abstimmungsverhalten der Kantone auszurichten, ist kein Akt der Vergeltung – sie ist ein Akt der demokratischen Konsequenz. Wer eine Politik befürwortet, soll deren Auswirkungen auch spüren. Wer sie ablehnt, soll nicht gezwungen sein, ihre Folgen zu tragen. Dieser Grundsatz ist so alt wie der Föderalismus selbst: Kantone tragen Verantwortung für ihre politischen Entscheide.