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26.3835 · Motion · 2026-06-18

Justiz- und Polizeidepartement

Eingereicht

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Resettlement-Programm auszusetzen, bis die Gesamtbestände im Asylprozess (ohne anerkannte Flüchtlinge und abgewiesene Asylbewerber mit Rückkehrunterstützung) im Jahresmittel auf unter 50'000 Personen gesunken sind.

Begründung

Der Bundesrat kann grösseren Personengruppen im Rahmen von Resettlement-Programmen Asyl gewähren (vgl. Art. 56 AsylG). Seit 2013 hat er rund 7'000 Personen aus Konfliktgebieten im Nahen Osten direkt in die Schweiz eingeflogen, bei denen es sich gemäss Beurteilung des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) um Flüchtlinge handelte. Per 1. April 2023 wurde das Resettlement suspendiert, um der starken Belastung des Schweizer Asylsystems Rechnung zu tragen.


Obwohl das Asylsystem nach wie vor massiv überlastet ist und die Gesamtbestände im Asylbereich auf Rekordniveau liegen, hat der Bundesrat am 30. April 2025 beschlossen, das Resettlement-Programm zu reaktivieren und 1'600 Personen direkt in die Schweiz einzufliegen. Viele dieser Personen sprechen kein Wort Deutsch, haben keine Ausbildung und bleiben langfristig von Sozialhilfe abhängig. Das ist verantwortungslos gegenüber der Schweizer Bevölkerung, welche die Folgen der verfehlten Asylpolitik trägt.


Statt die Fluchtursachen zu bekämpfen oder Hilfe vor Ort zu leisten, setzt Resettlement ein falsches Signal. Das untergräbt das Asylsystem und fördert die weltweite Wanderbewegung. Per Ende 2025 lag der Gesamtbestand im Asylbereich bei 235'057 Personen - ein absoluter Rekordwert. Davon befanden sich 136'004 Personen im Asylprozess (ohne anerkannte Flüchtlinge und abgewiesene Asylbewerber mit Rückkehrunterstützung). Daher ist das Resettlement-Programm auszusetzen, bis das Asylsystem nachhaltig stabilisiert ist. Das ist der Fall, wenn sich die Gesamtbestände im Asylprozess auf unter 50'000 Personen erholt haben.