Lexipedia

26.7016 · Fragestunde. Frage · 2026-03-02

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Swissmedic plant bis 2027 den Abbau von rund 45 Vollzeitstellen. Die Zulassung von Komplementär- und Phytoarzneimitteln (KPA) erfordert gemäss Art. 118a BV und Art. 13/14 HMG spezifisches Fachwissen.
1. Welche Massnahmen trifft der Bundesrat, um die Kompetenz bezüglich Zulassung von KPA zu erhalten?
2. Wie stellt er sicher, dass der gesetzliche Auftrag auch weiterhin durch qualifizierte Zulassungsexpert*innen und nicht durch Zulassungsexpert*innen ohne spezifisches KPA-Fachwissen erfüllt wird?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Anzahl Gesuche um Zulassung von Komplementär- und Phytoarzneimitteln (KPA) hat während den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen. Deshalb wird die Abteilung KPA im Verlauf des Jahres aufgelöst und in die übrige Organisationsstruktur überführt – die KPA-Mitarbeitenden und deren Kernkompetenzen bleiben Swissmedic mit der Reorganisation erhalten. Die Begutachtung von KPA-Gesuchen erfolgt zukünftig analog anderer spezieller Präparategruppen – wie beispielsweise Blutprodukte oder Radiopharmazeutika – dezentral über die bestehenden Fachabteilungen der Zulassung. Im Weiteren verfügt Swissmedic über einen externen Pool an externen Expertinnen und Experten, die bei Bedarf auch in die Begutachtung von KPA-Gesuchen einbezogen werden können.

Sicherstellung der Expertise für Komplementärmedizin bei Swissmedic | Lexipedia | Lexipedia