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26.7100 · Fragestunde. Frage · 2026-03-04

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Gemäss der britischen Rechercheplattform "Declassified UK" haben 508 Schweizer Doppelbürgerinnen und -bürger in der IDF im Gazastreifen gedient. Ohne Bundesratsbewilligung ist fremder Militärdienst gemäss Art. 94 MStG in der Schweiz verboten.
- Kann der Bundesrat diese Zahl bestätigen?
- Wie beurteilt er die Rechtslage dieser Personen?
- Was unternimmt er, um das Söldnerverbot gegenüber Israel durchzusetzen?
- Kommt auch eine Verfolgung gemäss Art. 264 ff. StGB in Betracht?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat kann die Zahlen nicht bestätigen, weil es keine Meldepflicht für Militärdiensteinsätze von im Ausland lebenden Doppelbürgerinnen und Doppelbürger gibt. Gemäss Militärstrafgesetz Artikel 94 Absatz 2 bleiben Schweizerinnen und Schweizer straflos, die noch eine andere Staatszugehörigkeit besitzen, im anderen Staate niedergelassen sind und dort Militärdienst leisten. Dies gilt auch für in Israel niedergelassene schweizerisch-israelische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger. Ob im Einzelfall eine Strafverfolgung nach Schweizerischem Strafgesetzbuch Artikel 264 ff. in Betracht kommen könnte, haben die Strafverfolgungsbehörden zu beurteilen.