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89.249 · Parlamentarische Initiative · 1989-12-13

Erledigt

Wortlaut

Artikel 343 OR sei folgendermassen zu ergänzen:

Hat im Streitfalle die klagende Partei Tatsachen dargelegt, die die ungleiche Entlöhnung für gleichwertige Arbeit als glaubhaft erscheinen lassen, trifft die beklagte Partei die volle Beweislast für den Gegenbeweis.

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