92.414 · Parlamentarische Initiative · 1992-03-20
Erledigt
Wortlaut
Im Sinne von Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und von Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich in Form einer allgemeinen Anregung folgende parlamentarische Initiative:
Das Bundesgesetz vom 13. Oktober 1965 über die Verrechnungssteuer ist im zweiten Abschnitt über die Steuerrückerstattung so zu ändern, dass zumindest natürliche und juristische Personen mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in der Schweiz Anspruch auf eine marktkonforme Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs haben. Die Verzinsung beginnt spätestens am 1. Januar jenes Kalenderjahres, in welchem ein Rückerstattungsantrag eingereicht worden ist.