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92.414 · Parlamentarische Initiative · 1992-03-20

Erledigt

Wortlaut

Im Sinne von Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und von Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich in Form einer allgemeinen Anregung folgende parlamentarische Initiative:

Das Bundesgesetz vom 13. Oktober 1965 über die Verrechnungssteuer ist im zweiten Abschnitt über die Steuerrückerstattung so zu ändern, dass zumindest natürliche und juristische Personen mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in der Schweiz Anspruch auf eine marktkonforme Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs haben. Die Verzinsung beginnt spätestens am 1. Januar jenes Kalenderjahres, in welchem ein Rückerstattungsantrag eingereicht worden ist.

Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs der Verrechnungssteuer | Lexipedia | Lexipedia