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93.3011 · Motion · 1992-11-12

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Beschlussentwurf vorzulegen,

der das Stimm- und Wahlrecht der Ausländer auf Gemeindeebene

vorsieht.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Motion verlangt einen Eingriff des Bundes, um den Ausländern

auf Gemeindeebene das Stimm- und Wahlrecht einzuräumen.

1971 wurde die Bundesverfassung anlässlich der Einführung

des Frauenstimmrechts ausdrücklich um einen Vorbehalt kantonalen

Rechts für kantonale und kommunale Abstimmungen

ergänzt (Art. 74 Abs. 4BV). Die Absicht war klar: der föderative

Staatsaufbau sollte nicht in Frage gestellt werden, und in die

Organisation der Kantone sollte der Bund infolgedessen nicht

eingreifen. Wenn die Bundesverfassung 1971 eine Einmischung

in kantonale Zuständigkeiten selbst bei einer derart

grundlegenden Frage wie der Einführung des Frauenstimmrechts

ausschloss, so muss dies erst recht für die Einführung

des Stimm- und Wahlrechts für Ausländer gelten, denn im Gegensatz

zum Frauenstimmrecht hat der Bund nie einen Auftrag

zur Einführung des Ausländerstimmrechts auf Bundesebene

erhalten.

Bisher kennen die Kantone Neuenburg und Jura bereits ein

kommunales Stimm- und Wahlrecht für Ausländer mit mehrjähriger

Niederlassung. Im Kanton Aargau scheiterte 1980 ein

entsprechender Versuch im Rahmen der Totalrevision der

Kantonsverfassung. Im Kanton Neuenburg scheiterte in der

Volksabstimmung vom 23. September 1990 ein Versuch zur

Einräumung eines beschränkten passiven Wahlrechts auf

kommunaler Ebene an Ausländer. Derzeit sind in mehreren

Kantonen Volksinsitiativen auf Einräumung des Stimm- und

Wahlrechts für Ausländer in kommunalen Angelegenheiten

hängig, derweil entsprechende Vorstösse in ändern Ständen

kürzlich am Quorum gescheitert sind.

Bei dieser Sachlage scheint kein Eingreifen des Bundes geboten.

Der föderalistische Staatsaufbau der Schweiz würde empfindlich

gestört, wenn den Kantonen nicht einmal mehr die

Umschreibung der Autonomie ihrer Gemeinden überlassen

würde.

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

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