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93.3325 · Motion · 1993-06-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird ersucht, Artikel 19b Absatz 3 Buchstaben b und c des Landwirtschaftsgesetzes in dem Sinne zu ändern, dass den Interessen von Betrieben mit Schweinehaltung Rechnung getragen wird.

Um die Verwertung von Nebenprodukten aus der örtlichen oder regionalen Milchverarbeitung und von Metzgerei- und anderen Nahrungsmittelabfällen zu fördern, kann der Bundesrat nach geltendem Gesetz zugunsten von Betrieben mit Schweinemast Ausnahmen vorsehen.

Angesichts der heutigen Situation dieses Sektors und der Neuorientierung der Landwirtschaftspolitik erscheint es als zweckmässig, die Ausnahmemöglichkeiten auf alle Betriebe mit Schweinehaltung, das heisst auf Schweinezucht und Schweinemast, auszudehnen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.

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