93.428 · Parlamentarische Initiative · 1993-03-19
Erledigt
Wortlaut
Ich ersuche die eidgenössischen Räte eine Aenderung des Artikels 27 der Bundesverfassung vorzuschlagen, mit der die Betreuung von Kleinkindern, im Vorschulalter, als öffentliche Aufgabe der Kantone in der Verfassung verankert wird.
Begründung
Aus Gründen der Frauenpolitik und der Gleichstellungspolitik sowie der Sozialpolitik und der Jugendpolitik muss die ausserfamiliäre Kinderbetreuung verbessert werden.
Es ist offenkundig, dass es zu wenig Krippen, Horte und Kinderzimmer gibt und dass in diesem Bereich grosse Unterschiede zwischen den Regionen und Kantonen bestehen.
Eine Verfassungsänderung, welche die Kleinkinderbetreuung als öffentliche Aufgabe erklärt, würde eine Verbesserung des Angebots an öffentlichen Einrichtungen sowie die Subventionierung privater und öffentlicher Initiativen in diesem Bereich ermöglichen.