94.3158 · Interpellation · 1994-03-18
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, den Aufbau eines "Selbsthilfedorfs" für ausstiegswillige Drogensüchtige zu fördern?
Ist er insbesondere bereit, ein solches Projekt durch die Abgabe von bundeseigenem Land oder durch einen finanziellen Beitrag zu unterstützen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat dazu bereits am 13. Dezember 1993 im Rahmen der Motion Sieber (93.3370) ausführlich Stellung genommen.
Nach der gültigen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen liegt die Verantwortung für die Bereitstellung eines adäquaten Betreuungs- und Therapieangebotes für Drogenabhängige in der Verantwortung der Kantone. Der Bund hat zwei Möglichkeiten, die Kantone in dieser Aufgabe zu unterstützen:
- Unterstützung im Rahmen der Massnahmen zur Verminderung der Drogenprobleme;
- Unterstützung aufgrund der IV-Gesetzgebung.
Um die Anfrage um Unterstützung eines Selbsthilfedorfes bearbeiten zu können, muss den entsprechenden Bundesämtern ein konkretes Projekt unterbreitet werden.