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94.3171 · Postulat · 1994-05-06

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Praxis des Bundesrates und der Eidgenössischen Alkoholverwaltung verfolgt vier Ziele, die zueinander in einem Spannungsverhältnis stehen können: Gesundheitspolitik, Fiskalpolitik, Landwirtschaftspolitik und Gewerbepolitik. Die aus der Verfassung ableitbare Priorität der Gesundheitspolitik gegenüber den anderen Zielen wird zwar immer wieder anerkannt, jedoch im konkreten Fall nicht durchgesetzt. An die Stelle der heutigen Parallelität der Anliegen ist eine klare Hierarchie der Ziele zu schaffen.

Der Bundesrat wird daher gebeten zu prüfen, ob und wie er die folgende Prioritätenordnung als Richtlinie der Alkoholpolitik für die Zeit bis zur Revision der geltenden Alkoholordnung in die Praxis umsetzen kann:

- in erster Priorität ist das gesundheitspolitische Ziel in allen Fragen des Vollzugs der Alkoholordnung zu verwirklichen;

- in zweiter Priorität sind die fiskalischen Mittel als Instrument zur Verwirklichung dieses Ziels zu nutzen;

- in dritter Priorität sind die Ziele der Landwirtschafts- und Gewerbepolitik zu berücksichtigen.