Ueberführung des 1. Teils der 10. AHV-Revision in das ordentliche AHV-Recht
94.3225 · Motion · 1994-06-13
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird ersucht, umgehend eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, welche es ermöglicht, die mit befristetem Bundesbeschluss vom 19. Juni 1992 eingeführten Leistungsverbesserungen in der AHV und der IV auf den 1. Januar 1996 unverändert in das Bundesgesetz über die AHV und in das Bundesgesetz über die IV einzufügen.