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95.080 · Geschäft des Bundesrates · 1995-11-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft und Beschlussesentwurf vom 15. November 1995 zum Uebereinkommen von 1995 betreffend Getreidehandel des internationalen Getreideabkommens von 1995

Ausgangslage

Im Jahre 1949 einigten sich die wichtigsten Produzenten- und Getreideeinfuhrländer erstmals auf ein Internationales Getreideabkommen. Es enthielt wirtschaftliche Bestimmungen in Form von Vorschriften über Mindest- und Höchstpreise wie auch Liefer- und Bezugsverpflichtungen in bezug auf den Handel mit Weizen und denjenigen mit anderem Getreide.

Im Jahre 1994 setzte der Internationale Weizenrat eine Arbeitsgruppe ein, die die bestehende Weizenhandel-Konvention überarbeitete und ihren rein administrativen Inhalt an die aktuellen Verhältnisse im internationalen Getreidehandel anpasste. Das neue Abkommen trägt den Ergebnissen der Uruguay-Runde des GATT Rechnung.

Eine wesentliche Neuerung bedeutet auch die Tatsache, dass sich die Partnerländer erstmals seit Beginn der 60er Jahre auf eine Neuverteilung der Stimmrechte einigen konnten. Diese bilden die Grundlage für die finanziellen Beitragsleistungen der Mitgliedländer.

Verhandlungen

Beide Räte stimmten dem Übereinkommen zu.