95.3060 · Postulat · 1995-02-03
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen, alle erforderlichen Massnahmen zu treffen, damit 1995 eine Erinnerungsfeier zum 50. Jahrestag der Beendigung des Zweiten Weltkrieges durchgeführt wird.
Die Bevölkerung, welche diese schwierigen Jahre miterlebt hat, aber auch das Schweizervolk insgesamt haben ein Recht darauf, den Frieden, der 1945 auf unserem Kontinent geschlossen wurde, zu feiern. Es wäre unverständlich, wenn man den Friedensschluss nicht feiern würde, nachdem man den 50. Jahrestag der Generalmobilmachung mit einer Gedenkfeier begangen hat.
Antrag des Bundesrates
Annahme