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96.065 · Geschäft des Bundesrates · 1996-08-14

Departement des Innern

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft und Beschlussesentwurf vom 14. August 1996 betreffend das Abkommen zwischen der Schweiz und Slowenien über Soziale Sicherheit

Ausgangslage

Slowenien wurde von der internationalen Gemeinschaft und vom Bundesrat im Januar 1992 als unabhängige Republik anerkannt. Die Beziehungen zwischen der Schweiz und Slowenien im Bereich der Sozialen Sicherheit werden gegenwärtig durch ein Abkommen geregelt, das im Jahr 1962 mit dem früheren Jugoslawien abgeschlossen und im Jahr 1982 einmal überarbeitet wurde.

Damit erleiden die slowenischen Staatsangehörigen derzeit keine wirtschaftlichen oder anderen Nachteile aufgrund der Ausländerdiskriminierung in der schweizerischen Vorsorgegesetzgebung. Dennoch ist der Abschluss eines neuen Abkommens wünschenswert, weil einer der Vertragspartner geändert hat und weil die Vertragsbestimmungen, die die Gesetzgebung des ehemaligen Jugoslawien betreffen, der slowenischen Gesetzgebung nicht mehr entsprechen.

Das Abkommen erfasst die Versicherungsbereiche Alter, Hinterlassene, Invalidität, Familienzulagen und Unfälle sowie gewisse Regelungen über die Krankenversicherung.

Verhandlungen

Beide Räte haben dem Entwurf des Bundesrates diskussionslos zugestimmt.