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96.098 · Geschäft des Bundesrates · 1996-11-25

Departement des Innern

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft und Beschlussesentwurf vom 25. November 1996 über die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Ausgangslage

Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ist das Ergebnis eines Reflexionsprozesses über die Ursprünge der kulturellen Vielfalt und Identität Europas. Die Charta soll Regional- oder Minderheitensprachen als gefährdeten Teil des europäischen Kulturerbes schützen und fördern. Der Geltungsbereich der Charta beschränkt sich auf die Gebiete, in den Regional- oder Minderheitensprachen herkömmlicherweise gesprochen werden.

Jeder Staat kann bei der Ratifizierung frei bestimmen, welche Sprachen durch die Chartabestimmungen geschützt werden sollen. Angesichts des institutionellen und rechtlichen Rahmens der Schweiz sowie der Ergebnisse der beiden Vernehmlassungsverfahren kommen in unserem Land gegenwärtig die italienische und die rätoromanische Sprache in Betracht. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass die Ziele und Grundsätze der Charta im neuen Verfassungsartikel 116 und in den daraus fliessenden Gesetzesbestimmungen über die Förderung des Rätoromanischen und des Italienischen bereits weitgehend abgedeckt sind.

Verhandlungen

Der Ständerat lehnte einen Nichteintretensantrag von Schmid Carlo (C, AI) mit 25 zu 2 Stimmen ab, in der Gesamtabstimmung stimmte er dem Bundesbeschluss mit 25 zu einer Stimme zu.

Der Nationalrat stimmte dem Bundesbeschluss mit 123 zu 22 Stimmen zu.

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