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96.3073 · Postulat · 1996-03-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, ob neben den in der deutschen Schweiz von der Unesco bereits anerkannten Weltkulturgütern (St. Galler Stift, Kloster Müstair und Berner Altstadt) nicht auch Baudenkmäler der französischen und italienischen Schweiz zur Anerkennung bei der Unesco angemeldet werden könnten.

Begründung

Nachdem in der deutschen und rätoromanischen Schweiz Weltkulturgüter durch die Unesco anerkannt wurden, sollte auch in der französischen und italienischen Schweiz geprüft werden, ob Kulturgüter die Anerkennung der Unesco als Weltkulturgüter erlangen könnten. Zum Beispiel könnten die Tre Castelli in Bellinzona oder, nachdem auch neuere Baudenkmäler die Unesco-Anerkennung als Weltkulturgut erlangen können, z. B. der Uno-Komplex in Genf, ein Naturdenkmal oder gar ein historischer Alpbewirtschaftungsbetrieb in Frage kommen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Erklärung des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.