97.1041 · Einfache Anfrage · 1997-03-21
Erledigt
Wortlaut
Die Eidgenössische Technische Hochschule in Lausanne hat entschieden, das Unterrichten von Sprachen wie Deutsch der Migros Club-Schule zu übergeben.
Kann der Bundesrat uns Auskunft darüber geben, wie die mit der Migros Club-Schule abgeschlossenen Verträge aussehen, und zwar hinsichtlich Qualifikation des Lehrpersonals, Qualitätsüberwachung und Auswertung der Kurse, Löhne der Lehrkräfte und das Verhältnis, wenn es eines gibt, zwischen dem Preis, den die ETHL bezahlt hat, und den Löhnen die den Lehrkräften tatsächlich ausbezahlt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Die ETHL hat für den Sprachunterricht den Kandidaten mit der besten Qualifikation gesucht und welcher den studentischen Bedürfnissen der Schule am besten gerecht werden kann. Für das akademische Jahr 1996/1997 wurde zwischen der ETHL und der Abteilung für kulturelle Angelegenheiten von Migros-Vaud folgendes vereinbart:
1. Qualitätsüberwachung und -bewertung ihres Unterrichtes
Die praktischen Einzelheiten zur Qualitätsüberwachung und -bewertung des Unterrichtes werden in zwei Dokumenten festgehalten: Erstens in der Vereinbarung, die am 23. August 1996 zwischen der Eidgenössischen Technischen Hochschule von Lausanne (ETHL) und der Genossenschaft Migros Vaud unterzeichnet worden ist und zweitens im Pflichtenheft des Sprachzentrums der ETHL:
Vereinbarung
Punkt 6.2 Planung und Verwaltung
"Bei Umständen die den reibungslosen Ablauf des Sprachzentrums in
Frage stellen, kann die ETHL die Entlassung einer Lehrkraft beantragen."
Pflichtenheft
Artikel 8 Produkte und Portofolio
Buchstabe h
"Die Unterrichtsmethoden werden vom Leistungserbringer gewählt und
sind zu Beginn des akademischen Jahres dem Vertreter der ETHL-
Schulleitung vorzulegen."
Artikel 14 Bewertung des Lehrpersonals, korrektive Anordnungen
Buchstabe a
"Die Dienstleistungen des Lehrpersonals und des Unterrichtswesens
werden im Prinzip von den Kunden am Ende jedes Semesters anhand
eines zu diesem Zweck ausgestellten Fragebogens bewertet. Eine Be-
wertung gleicher Art findet ebenfalls am Ende der Intensivkurse statt.
Der Leiter/die Leiterin der Sprachschule beurteilen das Ergebnis und
ordnen im Bedarfsfall korrektive Massnahmen (Besuch des Pädagogen, Eignungsgespräch) an."
Buchstabe b
"Bei den daraus resultierenden korrektiven Aktionen kann es sich um
Ratschläge oder um eine pädagogische Schulung handeln.
Der Vertreter der ETHL-Schulleitung kann ferner den Leiter/die Leiterin
Sprachschule um einen Besuch des Pädagogen bitten."
Buchstabe d
"Das Ergebnis der Bewertungen wird dem Vertreter der ETHL-Schul-
Leitung zur Verfügung gestellt; Letzterer kann die Entlassung einer
Lehrkraft beantragen. Gründe zur Entlassung sind insbesondere: unzufriedene Kunden, ein spürbarer Rückgang des Klassenbestandes, eine ungünstige
pädagogische Beurteilung."
Artikel 15 Globalbewertung der Produkte
"Die globale Effizienzbewertung der Produkte in bezug auf ihre
Nützlichkeit wird von der Abteilung für Unterrichtsbewertung und
Berufseingliederung der ETHL im Rahmen der jährlichen Umfrage
zur Berufseingliederung und Berufslaufbahn von Diplominhabern
untersucht."
Artikel 16 Kontrolle der Dienstleistungen
Buchstabe a
"Der Leistungserbringer übergibt dem Vertreter der ETHL-Schul-
leitung monatlich einen Bericht mit insbesondere folgenden Infor-
mationen: Stundenplan und Besetzungsrate der Räume, Liste mit
den Namen der Kunden, Anzahl der erteilten Kursstunden, Kurs-
Typ (regelmässig/intensiv, Sprache und Sprachniveau, Lehrer),
Klassenniveau (mit allgemeinem Durchschnitt pro Vierteljahr),
Kursversäumnisziffer, Benutzung der Mediathek."
Buchstabe b
"Ein jährlicher Synthesebericht, welcher die gebotenen Service-
Leistungen und die im Vergleich zum Programm erhaltenen Er-
gebnisse vergleicht, ist dem Vertreter der ETHL-Schulleitung am
30. August 1997 zu übergeben."
Dank der Überwachung und Bewertung des vom Leistungserbringer gebotenen Unterrichtes erhält die ETHL Informationen, mit welchen sie überprüfen kann, ob die erzielten Ergebnisse mit den im Pflichtenheft festgelegten Zielen übereinstimmen. Die ETHL bewahrt sich folglich ein Informations- und Überwachungsrecht bei der Planung dieses Unterrichtes und bleibt in fine für die in ihrer Stätte veranstalteten Sprachkurse verantwortlich.
2. Qualifikationen des Lehrpersonals
Abmachungen zur Qualifikation des Lehrpersonals sind ebenfalls in der oben genannten Vereinbarung und im Pflichtenheft enthalten.
Vereinbarung
Punkt 4.4 Verpflichtungen des Auftragnehmers
"Der Auftragnehmer sorgt für die Einstellung qualifizierter Lehrkräfte
mit anerkannter pädagogischer Eignung. Bevorzugt werden Lehrkräfte
die in ihrer Muttersprache unterrichten die für den Multimedia-
Unterricht geschult sind."
Pflichtenheft
Artikel 13 Personal des Sprachzentrums und Lehrpersonal
Buchstabe a
"...Der/die Verantwortliche der Mediathek ist ebenfalls für pädagogische Koordinations- und Verwaltungsaufgaben zuständig."
Buchstabe d
"Die Lehrkräfte werden für die Unterrichtsmethoden des Leistungser-
bringers fortgebildet."
3. Entlöhnung der Lehrkräfte
Im Pflichtenheft des Sprachzentrums der ETHL ist enthalten:
Artikel 13 Personal des Sprachzentrums und Lehrkräfte
Buchstabe c
"Die Lehrkräfte werden vom Leistungserbringer gewählt und eingestellt. Ihre Entlöhnung erfolgt auf Stundenbasis."
Diese Entlöhnung der Lehrkräfte liegt gemäss Genossenschaft Migros Vaud zwischen Fr. 42.-- und Fr. 50.-- pro Stunde.
Die Entlöhnung auf Stundenbasis entspricht den Praktiken der auf dem Schweizer Sprachkursmarkt wirkenden Unternehmen, insbesondere jener die mit der Genossenschaft Migros Vaud bei der Bewerbung in Konkurrenz standen. Darüber hinaus beinhaltet dieser Stundenlohn alle vorgeschriebenen Sozialabgaben.
4. Verhältnis, sofern vorhanden, zwischen dem von der Hochschule bezahlten Preis und dem den Lehrkräften dieser Kategorie tatsächlich ausbezahlten Lohn
Der Preis, den die ETHL der Abteilung für kulturelle Angelegenheiten von Migros Vaud zahlt, beläuft sich auf Fr. 140.-- pro Unterrichtsstunde. Dieser Tarif umfasst folgende Posten:
1) Die Lohnkosten, einschliesslich soziale Abgaben, welche ca. 75 Prozent des Geschäftsumsätze darstellen:
- Lehrkräfte
- Verwaltungspersonal
2) Die Betriebsunkosten, welche ca. 13,5 Prozent des Geschäftsumsatzes darstellen:
- Lehrmittel
- Energie und Mittel
- Werbung innerhalb der ETHL
- Verwaltungskosten
- Steuern und Gebühren
3) Die verwaltungstechnische Planung und die pädagogische Betreuung stellen etwa 11,5 Prozent des Geschäftsumsatzes dar.
Antwort des Bundesrates.