97.3443 · Postulat · 1997-10-02
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Praxis und die rechtlichen, medizinischen, historischen und gesellschaftspolitischen Hintergründe der Zwangssterilisation in der Schweiz vorzulegen.
Begründung
Mit dem Begriff "Zwangssterilisation" werden in der Regel Verbrechen des Dritten Reiches konnotiert. Das Naziregime setzte eugenische Ideen um, die von Wissenschaftern Jahrzehnte vorher bereits ausgedacht und realisiert worden waren. Es ist aus der Literatur bekannt, dass die Wahnideen der eugenischen Bewegung in der Medizin auch nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges weiterverfolgt worden sind.
Die schwedische Bevölkerung hat im Sommer 1997 schockiert über die Enthüllungen reagiert, wonach zwischen 1935 und 1976 rund 60 000 geistig Behinderte systematisch zwangssterilisiert wurden. Eine Untersuchungskommission wurde mit der Aufarbeitung dieses Kapitels der schwedischen Geschichte beauftragt.
Eine analoge Aufarbeitung der schweizerischen Geschichte ist notwendig. Eugenische Rassenpolitik war in den zwanziger und dreissiger Jahren keineswegs nur Sache der faschistischen Weltanschauung. Eugenik war damals "mainstream". Die wichtigsten Vordenker dieser Ideen waren schweizerische Wissenschafter. Es wurde damals z. B. eine Diskussion über den ökonomischen Wert des Individuums in der Nationalökonomie geführt. Zwangssterilisation bildete eine zentrale Massnahme.
Die Geschichte der Eugenik gehört zur Geschichte der Humangenetik. Auch heute können wir wieder beobachten, dass sich in der Humangenetik ökonomische Argumente durchsetzen. Diese Argumente stehen in einer gedanklichen Tradition, die aufgearbeitet werden muss. Einseitig utilitaristisches, auf Kosten-Nutzen-Rechnungen beschränktes Denken verhinderte bis heute eine eingehende öffentliche Debatte über die Thematik. Unter diesen Rahmenbedingungen ist es unumgänglich, sich in einer breiteren Öffentlichkeit mit der schweizerischen Eugenik-Geschichte auseinanderzusetzen. Die Thematik erhält eine zusätzliche brennende Aktualität durch die anstehenden Debatten über die Fortpflanzungsmedizin. Diese Diskussion muss geführt werden, bevor die Bestimmungen zur Sterilisation von Betreuungsbedürftigen im künftigen Vormundschaftsrecht eingeführt werden. Die Expertengruppe des Bundesamtes für Justiz hat in ihrem Bericht zur Revision des schweizerischen Vormundschaftsrechtes 1995 empfohlen, solche Bestimmungen zu erlassen.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat engegenzunehmen. Die im laufenden Budgetprozess erneut gekürzten finanziellen Mittel für entsprechende Aufträge erlauben leider nur die Erstellung einer klar begrenzten Vorstudie.