98.3087 · Motion · 1998-03-10
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Schweiz die Konvention über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (Aarhus-Konvention) ratifizieren kann.
Begründung
Seit 1990 besteht in der EU freier Zugang zu Informationen über die Umwelt (Richtlinie 90/313). Dasselbe Anliegen verfolgt eine Konvention, die im Rahmen der Uno-ECE beim Umweltministertreffen im Juni 1998 in Aarhus verabschiedet werden soll.
Die Übernahme der genannten Richtlinie in schweizerisches Recht bildete einen Bestandteil der von den eidgenössischen Räten verabschiedeten Eurolex. Nach der Ablehnung des EWR-Beitrittes durch das Schweizervolk stand ihre Aufnahme bei der Revision des Umweltschutzgesetzes erneut zur Diskussion, wurde aber abgelehnt.
Heute geht es um mehr als blosse EU-Kompatibilität. Die Aarhus-Konvention soll das Recht auf Umweltinformation für alle west- und osteuropäischen Staaten einführen. Es stünde der Schweiz, die sich ihrer demokratischen Tradition und ihrer Verdienste um den gesamteuropäischen Prozess rühmt, gut an, auch in diesem Bereich nicht abseits zu stehen.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen, was das Umweltschutzgesetz betrifft. Nur dieses Gesetz bedarf einer Anpassung.