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98.423 · Parlamentarische Initiative · 1998-06-23

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs ein:

Art. 24novies Abs. 3 Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Gentechnische Eingriffe an Tieren, einschliesslich Erzeugung, Haltung und Verwendung transgener Tiere, sind im Bereich der Landwirtschaft verboten.

Begründung

Einer der Hauptgründe für die Ablehnung der Gen-Schutz-Initiative war das darin vorgesehene Verbot der transgenen Tiere für die bio-medizinische Forschung. Der Abstimmungskampf machte jedoch deutlich, dass eine - wohl deutliche - Mehrheit der Bevölkerung, den Einsatz transgener Tiere für die bio-medizinische Forschung, nicht aber für Produktivitätssteigerungen in der Landwirtschaft akzeptiert.

Gentechnisch erzielte Produktionssteigerungen in der Fleischproduktion widersprechen sowohl dem seit einigen Jahren in der Schweiz deutlich rückläufigen Fleischkonsum, als auch der zunehmenden Konsumentennachfrage nach biologischen Landwirtschaftsprodukten sowie nach artgerechter Tierhaltung.

Aus diesen Gründen ist das im ehemaligen Gegenvorschlag der SP-Fraktion zur Gen-Schutz-Initiative vorgesehene Teilverbot des Einsatzes transgener Tiere in der Landwirtschaft wieder aufzunehmen und in der Bundesverfassung zu verankern.

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