99.309 · Standesinitiative · 1999-12-09
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung reicht der Kanton Graubünden die folgende Standesinitiative ein:
Die Dividenden- und Gewinneinnahmen des Bundes von Post, SBB und Swisscom werden in einem nationalen Kohäsionsfonds geäufnet. Die Fondsmittel werden zweckgebunden für Konversions- und Innovationsprojekte im Bereich des Service public allgemein und insbesondere in den von Arbeitsplatz- und Leistungsabbau betroffenen Regionen eingesetzt. Über die Zuteilung entscheidet der Bundesrat.