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99.3388 · Postulat · 1999-06-30

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bund erarbeitet unter Mitwirkung der Kantone Musterregelungen zwecks Korruptionsprävention. Folgende Massnahmen sind zu prüfen:

- eine Regelung für die Annahme von persönlichen Geschenken und Vorteilszuwendungen für Bedienstete der öffentlichen Verwaltung;

- die Einführung des Vier-Augen-Prinzips in den Bereichen der Verwaltung, in denen Entscheide von bedeutender finanzieller Tragweite gefällt werden - insbesondere bei der Vergabe von Aufträgen und im Beschaffungswesen;

- die Einrichtung von internen Kontroll- und Revisionsstellen in denselben Bereichen;

- die Vornahme einer periodischen Rotation der verantwortlichen Bediensteten in besonders korruptionsanfälligen Funktionen;

- eine personelle Aufstockung der Finanzkontrollen;

- die Thematisierung der Korruption in Führungskursen und Ausbildungsseminaren.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

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