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99.424 · Parlamentarische Initiative · 1999-06-15

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich eine Parlamentarische Initiative zur Änderung des Zweiten Titels des Obligationenrechtes mit folgendem Wortlaut ein:

Art. 324a Abs. 3

Bei Niederkunft der Arbeitnehmerin hat der Arbeitgeber den Lohn während eines Mutterschaftsurlaubs von 14 Wochen fortzuzahlen.

Art. 329b Abs. 3

Der Arbeitgeber darf die Ferien einer Arbeitnehmerin wegen des Mutterschaftsurlaubs nicht kürzen.

Begründung

Die Frauen, die in einer öffentlichen Verwaltung oder in einem fortschrittlichen Unternehmen arbeiten, profitieren von einem 14- bis 16-wöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Andere Arbeitnehmerinnen haben dagegen nur das Recht auf Lohnfortzahlung während 3 Wochen nach der Niederkunft.

Diese Ungleichheiten sind nicht mehr tragbar. Die Revision des Obligationenrechtes soll die Lohnfortzahlung während eines Mutterschaftsurlaubs von 14 Wochen gewährleisten.

Diese Lösung würde auch den Mindestnormen der Europäischen Union entsprechen.