99.5174 · Fragestunde. Frage · 1999-12-20
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Anordnung, dass die bei der Swisscoy in Kosovo eingesetzten Armeeangehörigen dann, wenn sie im Rahmen eines Auftrages ihr Camp verlassen, entgegen den ursprünglichen Zusicherungen des Bundesrates generell mit Waffe und Munition ausgerüstet sind?