Luginbühl Werner · Ständerat · 2010-06-08
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2010-06-08
Wortprotokoll
Kollege Marty hat es gesagt: Am Anfang der Behandlung dieser parlamentarischen Initiative, die zu diesem Gesetzentwurf führte, stand das Canyoning-Unglück im Saxetbach vor elf Jahren. 21 Menschen verloren damals ihr Leben, wochenlang war die Schweiz mit negativen Schlagzeilen in den Weltmedien. Monatelang, ja jahrelang zogen sich die Haftungsfragen dahin - ein schwerer Schlag für ein Land, das derart stark vom Tourismus lebt wie wir.
In der Zwischenzeit sind ähnliche Vorfälle passiert, glücklicherweise mit weniger Opfern. Das Stossende an diesem Saxetbach-Ereignis: Die Gäste, die keinerlei Ausbildung, keinerlei Erfahrung hatten, gaben sich in die Hände von Guides, von denen sie annahmen, dass sie höchste Kompetenz und Verlässlichkeit in Sachen Sicherheit garantierten. Sie hatten keinen Grund anzunehmen, dass dem nicht so sei. Die Guides vom Saxetbach waren aber von der Firma nur angelernt. Sie hatten keine breitabgestützte Ausbildung und keine genügende Absicherung. Sie standen unter Erfolgsdruck. Sie kannten die mikroklimatischen Bedingungen nicht, die in der Region herrschen, und gaukelten damit ihren Kundinnen und Kunden eigentlich eine falsche Sicherheit vor.
Wer einen Führer bezahlt, der geht davon aus, dass dieser kompetent und verantwortungsbewusst ist und alles in seiner Macht Stehende unternimmt, damit der Gast heil wieder zurückkommt. Dafür engagiert man ja einen Führer. Es geht also hier um das gewerbsmässige Führen und das gewerbsmässige Anbieten von Risikosportarten. Der Bereich dieser Risikosportarten ist in der Schweiz nicht unbedeutend. Jährlich nehmen 500 000 bis 600 000 Leute solche Angebote in Anspruch.
Nach dem Unglück im Saxetbach wurde zuerst das freiwillige Label "Safety in adventures" geschaffen. Dieses konnte sich aber im kommerziell betriebenen Risikosportbereich nicht vollständig durchsetzen. Auch heute noch sind 40 Prozent der Anbieter nicht zertifiziert. Aber auch die Zertifizierer stehen beim heutigen Regime unter Druck, und zwar unter dem Druck der Anbieter, das zu zertifizieren, was angeboten wird. Damit droht eine Negativspirale. Die Folge ist, dass Labels vergeben werden, die einen Sicherheitsstandard vorgaukeln, der nicht der Realität entspricht. Normale Touristinnen und Touristen haben keine Chance, dies zu erkennen. Deshalb befürwortet heute auch die Stiftung "Safety in adventures", die diese Aufgabe einmal freiwillig übernommen hat, die verbindliche und einklagbare Festlegung von Sicherheitsstandards. Auch die Beratungsstelle für Unfallverhütung fordert dieses Gesetz.
Nun wissen wir natürlich, dass ein neues Gesetz nicht jeden schweren oder gar tödlichen Unfall verhindern kann. Risikosportarten sind eben Risikosportarten. Wenn die Minderheit trotzdem Eintreten auf den Gesetzentwurf beantragt, dann deshalb, weil sie den Eindruck hat, dass auch ein relativ geringer Gewinn an Sicherheit ein Gesetz rechtfertigen kann, vor allem dann, wenn damit möglicherweise massive Auswirkungen für das Image des Tourismuslandes Schweiz verbunden sind. Ausserdem glaubt die Minderheit explizit nicht daran, dass das Ziel auf einem anderen Weg, beispielsweise auf dem Konkordatsweg, im gleichen Mass erreicht werden kann.
Mit dem Gesetz, wie es vorliegt, ist keine Einschränkung des Wettbewerbs geplant. Die Überprüfung der Einhaltung von Sicherheitsstandards soll nach wie vor den Unternehmen, Verbänden und Zertifizierungsstellen obliegen, daran ändert [PAGE 545] sich nichts. Bereits heute gibt es zwei Labels, die sich konkurrenzieren: dasjenige von "Safety in adventures" und dasjenige von SGS. Es gibt auch mindestens drei Verbände im Bereich der kommerziell angebotenen Risikoaktivitäten, die die Ausbildung ihrer Mitglieder sicherstellen, nämlich die Swiss Outdoor Association, der Verband der Bergsportschulen Schweiz und die Swiss Rafting Federation. Die wirtschaftliche Konkurrenz wird nicht eingeschränkt, denn die neuen minimalen Standards sind für alle verbindlich, auch für die ausländischen Anbieter. Dafür braucht es aber dieses Rahmengesetz. Der Staat muss dafür keinen aufwendigen Apparat aufbauen, er muss lediglich die Zertifizierungsstellen kontrollieren. Mit dem Gesetz zwingt er die Anbieter zur Einhaltung von Mindeststandards; ohne Gesetz geht das "Jekami" weiter, es könnte sich sogar noch verstärken.
Nach Auffassung der Minderheit braucht es klar eine Vereinheitlichung, weil die Kantone dem Bergführerwesen und den Risikosportarten unterschiedliche Bedeutung zumessen; das liegt in der Natur der Sache. Es hat dazu geführt, dass heute gesetzgeberisch völlig unterschiedliche Situationen bestehen; nur schon die Bergkantone Bern, Wallis, Tessin, Uri und Graubünden haben, wenn überhaupt, unterschiedliche Gesetzesgrundlagen. Den Gästen und Anbietern bietet sich eine verwirrende Rechtslage, insbesondere was die Haftpflicht betrifft. Bergführer und Anbieter von Risikosportarten gibt es aber nicht nur in Bergkantonen, sondern auch in Zürich, Basel, Aargau, Freiburg, Waadt, Jura und Appenzell. Sie sind bei der Berufsausübung mit unterschiedlichen Voraussetzungen konfrontiert, und das bei einem Beruf, den sie eben gerade nicht nur in ihrem Kanton ausüben, sondern der sie in verschiedene Regionen führt.
Es ist nicht zielführend, dass Bergführern und Anbietern von Risikosportarten innerhalb kantonaler Grenzen unterschiedliche Auflagen gemacht werden. Wir haben ein Binnenmarktgesetz; gestützt darauf ist es möglich, dass ein Anbieter aus einem Kanton, in dem keine Bewilligung nötig ist, seine Tätigkeit auch in anderen Kantonen anbieten kann, die ihren ansässigen Anbietern strenge Auflagen machen. Die Regel ist so: Wenn eine Tätigkeit weder geregelt noch verboten ist, ist sie zugelassen.
Schliesslich ist eine einheitliche Regelung auch notwendig, um ausländischen Anbietern, deren Angebote nicht unseren Sicherheitsanforderungen entsprechen, entgegentreten zu können. Heute können sie sich dort niederlassen, wo es keine kantonale Gesetzgebung gibt, und von dort aus ihre mehr oder weniger seriösen Angebote machen. Umgekehrt verfügen unsere alpinen Nachbarstaaten Italien und Frankreich, in denen diese Sportarten auch eifrig gepflegt werden, über zum Teil sehr restriktive Regelungen für Bergführer und Anbieter von Risikosportarten. Ohne eine einheitliche schweizerische Rahmengesetzgebung ist es ausserordentlich schwierig, im Ausland für schweizerische Guides auf Dauer eine Gleichbehandlung mit der dortigen Konkurrenz zu erwirken.
Das Rahmengesetz schliesst eine Lücke, es soll dort gelten, wo heute keine Regelung besteht, nämlich ausserhalb des kontrollierten Bereichs der Bergbahnen. Auf den Skipisten bestehen ja heute die Auflagen an die Bahnbetreiber, da braucht es nichts Neues. Die Swiss Snowsports Association, der Verband der Skilehrer, und Seilbahnen Schweiz, der Verband der Schweizer Seilbahnbranche, sehen das auch so und unterstützen die Vorlage zu diesem Rahmengesetz. Ich spreche gerade ein bisschen viel Englisch, aber das ist eben in diesem Bereich so, die Verbände geben sich englische Namen.
Der Nationalrat hat einen Gesetzentwurf ausgearbeitet und verabschiedet, der den Anliegen Rechnung trägt und trotzdem schlank ist. Fragen der Haftpflicht wurden gemeinsam mit dem Schweizerischen Versicherungsverband geregelt. Dieser Verband unterstützt die Initiative ebenfalls. Schliesslich ist die Sicherheit ein wichtiges Qualitätsmerkmal für die in unserem Land besonders häufig ausgeübten Risikosportarten und den Alpinismus. Vorfälle wie die eingangs erwähnten schaden dem Image der Schweiz als Tourismusland. Der Schweizer Tourismusverband befürwortet deshalb das Rahmengesetz.
Fazit: Die Verfassungsgrundlage dafür, hier tätig zu werden, ist gegeben. Alle namhaften Verbände, die mit Berg- und Risikosportarten zu tun haben, und selbst der Gewerbeverband stehen hinter diesem Bundesrahmengesetz; Sie haben die entsprechenden Stellungnahmen erhalten. Dies zeigt, dass dieses Gesetz einem echten Bedürfnis entspricht und dass die Vorlage gelungen ist.
Zum Schluss noch einmal etwas ganz Wichtiges: Wir hoffen alle, dass es niemals wieder ein Ereignis gibt wie im Saxetbach. Aber sollte es wieder ein schlimmes Ereignis geben, wird als Erstes die Frage gestellt werden: Hat die Schweiz alles unternommen, um solche schlimmen Ereignisse zu verhindern? Ich möchte für mich diese Frage gerne mit Ja beantworten.
Darum bitte ich Sie zusammen mit der Minderheit, auf die Vorlage einzutreten.