Maissen Theo · Ständerat · 2010-06-08
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-08
Wortprotokoll
Bei dieser Vorlage handelt es sich lediglich um ein Rahmengesetz, und zwar für gewerbsmässig angebotene Bergtouren und Risikoaktivitäten. Es geht bei diesem Gesetz in allererster Linie darum, die Sicherheit der Aktivsportlerinnen und -sportler zu verbessern bzw. das Risiko bei der Ausübung von neuen Outdoor-Aktivitäten und bei Bergtouren so weit wie möglich zu reduzieren. Von einer zweckmässigen Regelung in dieser Sache werden aber nicht nur der einzelne Konsument, sondern auch die Branche selber und letztlich das ganze Tourismusland Schweiz profitieren.
Bei Bergtouren und anderen Adventure-Aktivitäten in der freien Natur kann ein Restrisiko zwar nie ausgeschlossen werden, dieses kann aber auch nicht auf andere Menschen oder irgendwelche Institutionen abgewälzt werden. Letztlich [PAGE 547] sind jeder Alpinist und jeder Risikosportler selber für das eigene Tun und dessen allfällige Folgen verantwortlich. Amerikanische Verhältnisse, bei denen die Organisatoren von solchen Aktivitäten im Schadenfall oftmals Entschädigungen in Millionenhöhe übernehmen müssen, sind für uns eine Horrorvorstellung.
In diesem Lichte betrachtet, erscheint mir der vorliegende Gesetzentwurf ein vernünftiger und relativ schlanker Vorschlag. In der Schweiz hat die gesetzliche Regelung der Tätigkeiten der Bergführer und der Ski- und Schneesportlehrer eine lange Tradition. Dabei hat sich der Grundsatz, wonach primär die Kantone für die Regelungen zuständig sind, nur teilweise bewährt. Zum Teil sind heute die kantonalen Unterschiede nicht mehr sachdienlich und aus der Sicht der Anbieter ineffizient. Es ist deshalb sinnvoll, dass der Bund hier Vorgaben macht. Die Kantone werden dadurch nicht aus ihrer Verantwortung entlassen, sondern vielmehr in ihren eigenen Anstrengungen gestärkt und unterstützt.
Es sind für mich in allererster Linie vier Gründe, welche mich dazu führen, für Eintreten zu stimmen:
1. Es ist so, dass die Selbstregulierung erfahrungsgemäss nicht ausreicht. Es bestehen heute konkurrenzierende Labels. Die Träger der Zertifizierungen stehen aber unter dem Druck der Anbieter von Ausbildungen, diese zu zertifizieren, auch wenn sie nicht den Standards der Branchenverbände entsprechen. Zudem braucht es eine gesetzliche Rückendeckung zur Durchsetzung der Standards und der Sanktionsmöglichkeiten; diese fehlen bei einer Selbstregulierung.
2. Im internationalen Umfeld ist eine einheitliche Regelung notwendig. Heute ist es so, dass nur in sieben Kantonen Regelungen bestehen, dies erst noch auf unterschiedlichem Niveau, mit unterschiedlicher Bewilligungspraxis und mit unterschiedlicher Gültigkeit. Es ist deshalb unter ordnungspolitischem Gesichtspunkt schlechter, wenn es kein Bundesrahmengesetz gibt. Zudem können ohne Bundesrahmengesetz ausländische Anbieter ohne kontrollierte Sicherheitsstandards nicht abgewehrt werden.
3. Es darf festgehalten werden, dass der Mehraufwand für den Bund und die Kantone sehr geringfügig ist. Der Vollzug liegt bei den Kantonen, die für die Kontrolle der Bewilligung auf Branchenverbände zurückgreifen können; diese kontrollieren schon heute die Erfüllung der Fortbildungspflicht ihrer Mitglieder.
4. Das Rahmengesetz ist nötig und sinnvoll, weil hier Sicherheit das zentrale Anliegen ist. Das ist vor allem aus Sicht des Tourismus wesentlich. Mit dem Rahmengesetz können die Kantone ihrer regionalen Situation entsprechend einen weiteren Spielraum beanspruchen, aber sie haben einen gemeinsamen Nenner.
Schliesslich sind die vorgesehenen Beschränkungen, das ist wichtig, auf die gewerbsmässige Tätigkeit ausserhalb der kontrollierten Skigebiete konzentriert. Das ist auch in Absprache mit den Beteiligten vorgesehen worden.
Aufgrund dieser Überlegungen bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.